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Die diesjährigen Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat finden am 13. und 14. Juni statt. © RUB, Marquard
Die diesjährigen Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat finden am 13. und 14. Juni statt. © RUB, Marquard
June 12, 2023
Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat - Online und über zwei Tage

Ein neues Prozedere für die Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat.

Die diesjährigen Wahlen zu den Fakultätsräten und zum Senat werden zum ersten Mal als Onlinewahlen durchgeführt. Die Wahl wird sich zudem erstmals über zwei Tage erstrecken: vom 13. Juni 2023 ab 9.30 Uhr (Öffnung des Wahlportals) bis 14. Juni, 24 Uhr (Schließung des Wahlportals).

Online-Wahlen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der akademischen Selbstverwaltung und erleichtern die Beteiligung, da die Wählerinnen und Wähler nicht auf dem Campus anwesend sein müssen, um ihre Stimme abzugeben.

Studierende wählen jährlich

Die Wahl findet alle drei Jahre statt und ist eine wichtige Gelegenheit für die Mitglieder der Universitätsgemeinschaft, mit ihrer Stimme die Zukunft der Ruhr-Universität mitzugestalten. Da die Amtszeit der studentischen Mitglieder in Senat und Fakultätsrat nur ein Jahr beträgt, wählen die Studierenden – im Gegensatz zu den wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Beschäftigten sowie den Professorinnen und Professoren – ihre Gremienmitglieder jedes Jahr neu.

Weitere Informationen zur Wahl und zu den Kandidatinnen und Kandidaten finden Sie hier.