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© RUB, Marquard
Die Bilder dürfen nur im Kontext der Ruhr-Universität Bochum (RUB) unter Angabe des Copyrights © RUB, Marquard verwendet werden, zum Beispiel für Webseiten der RUB sowie für Texte oder Webseiten, die sich speziell mit Ereignissen an der RUB oder Leistungen von RUB-Mitgliedern beschäftigen. Die Bilder dürfen nicht in Kontexten verwendet werden, in denen die RUB nur stellvertretend für Hochschulen im Allgemeinen steht.
December 9, 2021
Categories: Dekanat
Ab Mai 2022 keine Chipkarte mehr

Dann funktioniert die Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone. Auch beim E-Campus.

Ab Mai 2022 kann die Chipkarte für die Authentifizierung bei E-Campus und dem Identity-Management-Portal nicht mehr genutzt werden. Daher empfiehlt IT-Services, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone einstellen. Und das möglichst bald, denn die aktuellen Chipkartenzertifikate können ab Ende Dezember 2021 nicht mehr aktualisiert werden.

Die Authentifizierung per Smartphone ist für Studierende schon seit August 2020 möglich und für Beschäftigte seit August 2021. Bisher war die Einstellung optional und wird mit dem Auslaufen der Chipkarte zum Standard.

Die häufigsten Fragen und Antworten zur Zwei-Faktor-Authentifizierung per Smartphone gibt es auf der IT-Services-Webseite. Dort steht auch, wie die Methode richtig eingerichtet wird und welche Alternative es gibt, wenn die Nutzerin oder der Nutzer kein Smartphone besitzt.

 

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Foto: ©RUB, Marquard
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