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Sommersemester 2024 -
Termine und Infos

Um an den Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft teilzunehmen, muss zur Freischaltung des Prüfungsverwaltungssystems FlexNow von Erstsemestern in den Bachelor- und Masterstudiengängen der “Antrag auf Zulassung zu den Fachprüfungen“ per Hand ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt  via E-Mail (Format: PDF, Bezeichnung: Matrikelnummer_Zulassung) vom RUB-E-Mail-Account (Vorname.Nachname@rub.de bzw. @edu.rub.de) an das Prüfungsamt gesendet werden. Das Ausfüllen per Hand ist notwendig, da dass Prüfungsamt eine Schriftprobe benötigt. Digitale Signaturen werden nicht akzeptiert.

Der Zeitraum für die Einreichung des „Antrags auf Zulassung zu den Fachprüfungen“ geht für das Sommersemester 2024 von Dienstag, den 02. April bis Freitag, den 12. April 2024. Die  Freischaltung von FlexNow durch das Prüfungsamt erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Einreichung des Antrages. Vor der Freischaltung können sich die Studierenden zwar in FlexNow einloggen, nicht jedoch zu Prüfungen anmelden. 

Der Antrag ist von allen Studierenden zu stellen, die an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft einen neuen Studiengang besuchen oder zwischen Studiengängen und/oder Studienabschlüssen wechseln (z.B. Wechsel von Zwei-Fach Bachelor auf Ein-Fach Bachelor oder Wechsel von B.Sc. auf M.Sc.).

Der reguläre Anmeldezeitraum für Prüfungen im Sommersemester 2024 via FlexNow geht von Montag, den 27. Mai bis Freitag, den 21. Juni 2024. Der Abmeldezeitraum für Prüfungen via FlexNow endet i.d.R. jeweils eine Woche vor der entsprechenden Prüfung.

Je nach Modul können gesonderte An- und Abmeldezeiten gelten. Dies gilt insbesondere für Wiederholungsprüfungen, Hausarbeitsseminare o.ä. Die An- und Abmeldezeiten für jedes einzelne Modul sind der Übersicht der Prüfungstermine zu entnehmen.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die An- und Abmeldezeiträume, die Prüfer:innen, die Prüfungsformen und die genehmigte Hilfsmittel für jede einzelne Modulprüfung finden Sie hier:

Bachelormodule

Mastermodule

Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldezeit kann keine An- bzw. Abmeldung zu bzw. von einer Prüfung erfolgen! 

Für die Prüfungen, die in dem Zeitraum zwischen Montag, den 22. Juli und Freitag, den 16. August 2024 vom Prüfungsamt organisiert werden, finden Sie hier jeweils bis zwei Tage vor der Prüfung die Einteilung der Hörsäle nach Buchstabengruppen der Nachnamen der Studierenden:

Hörsaaleinteilung_Prüfungen Organisation Prüfungsamt

Die Prüfungen, die hier nicht aufgeführt werden, werden jeweils von den Prüfer:innen direkt durchgeführt. Die Informationen bzgl. der Hörsäle finden Sie für diese Prüfungen auf den Websites der Lehrstühle bzw. in den entsprechenden Moodle-Kursen.

Informationsveranstaltung zum Thema Bachelorarbeiten: 

  • Donnerstag, 01. Februar 2024, 14:00-15:30 Uhr

Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe im WiWi-BOS durch die Studierenden:

  • Montag, 04. März, 9:00 Uhr bis Donnerstag, 04. April 2024, 12:00 Uhr

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt:

  • Bis Donnerstag, 04. April 2024, 12:00 Uhr

Zuteilung der Studierenden mit Zusage durch Prüfer:in:

  • Bis Donnerstag, 11. April 2024, 12:00 Uhr

Zuteilung der Studierenden ohne Zusage durch Prüfer:in durch Losverfahren:

  • Dienstag, 16. April 2024, 12:00 Uhr

Zuweisung der Themen:

  • Dienstag, 16. April 2024, 12:00 Uhr bis Montag, 22. April 2024, 14:00 Uhr

Veröffentlichung der Themen (Bearbeitungsbeginn):

  • Mittwoch, 24. April 2024, 09:00 Uhr

Abgabe 2-Fach-Bachelor:

  • Bis Mittwoch, 05. Juni 2024, 23:59 Uhr

Abgabe 1-Fach-Bachelor:

  • Bis Mittwoch, 26. Juni 2024, 23:59 Uhr

Bachelor of Science Management and Economics (1-Fach Bachelor)/alle Masterstudiengänge

Vor der Berechnung des Zeugnisses erscheint auf dem Datenblatt aus FlexNow der Zusatz „Die Bachelorprüfung/Masterprüfung ist noch nicht bestanden“, auch wenn bereits alle Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Die Erstellung eines Zeugnisses kann grundsätzlich nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen. 

Im Zeitraum von Mittwoch, den 14. August bis Dienstag, den 10. September 2024 werden keine Zeugnisse ausgestellt. In diesem Zeitraum werden alle bis dahin noch nicht berechneten Zeugnisse des Semesters gesammelt berechnet. Diese Zeugnisse können am Mittwoch, den 11. September 2024 zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr oder zu einem späteren Zeitpunkt zu den Sprechstundenzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

Bachelor of Arts Wirtschaftswissenschaft (2-Fach Bachelor)

Die Erstellung eines Bachelorzeugnisses kann grundsätzlich nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen.

Studierende werden geben, die Informationen unter „Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach Bachelor BWL bzw. VWL)“ -> „Datenübermittlung und Zeugniserstellung“ zu beachten.

Die Absolvent:innenfeier für die Ehrung der Bachelor- und Master-Absolvent:innen des Sommersemesters 2024 findet am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 um 16:00 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität statt. 

Die Einladungen an die Absolvent:innen des Sommersemesters 2024 wurden am 08.Oktober 2024 versandt. 

Eine Übersicht über die bestellten Prüfer:innen der Bachelor- und Masterarbeiten für das Sommersemester 2024 finden Sie hier:

Prüfer:innen Abschlussarbeiten

Wintersemester 2024/2025 -
Termine und Infos

Um an den Prüfungen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft teilzunehmen, musste bis einschließlich zum Sommersemester 2024 zur Freischaltung des Prüfungsverwaltungssystems FlexNow von Erstsemestern der „Antrag auf Zulassung zu den Fachprüfungen“ eingereicht werden. Das Einreichen dieses Antrages entfällt ab dem Wintersemester 2024/2025 für alle Studierenden.

Der reguläre Anmeldezeitraum für Prüfungen im Wintersemester 2024/2025 via FlexNow geht von Montag, den 09. Dezember 2024 bis Freitag, den 03. Januar 2025. Der Abmeldezeitraum für Prüfungen via FlexNow endet i.d.R. jeweils eine Woche vor der entsprechenden Prüfung.

Je nach Modul können gesonderte An- und Abmeldezeiten gelten. Dies gilt insbesondere für Wiederholungsprüfungen, Hausarbeitsseminare o.ä. Die An- und Abmeldezeiten für jedes einzelne Modul sind der Übersicht der Prüfungstermine zu entnehmen.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die An- und Abmeldezeiträume, die Prüfer:innen, die Prüfungsformen und die genehmigte Hilfsmittel für jede einzelne Modulprüfung finden Sie hier:

Bachelormodule

Mastermodule

Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldezeit kann keine An- bzw. Abmeldung zu bzw. von einer Prüfung erfolgen!

Für die Prüfungen, die im Zeitraum zwischen Montag, den 03. Februar und Freitag, den 28. Februar 2025 vom Prüfungsamt organisiert werden, finden Sie jeweils bis zwei Tage vor der Prüfung die Einteilung der Hörsäle nach Buchstabengruppen der Nachnamen der Studierende an dieser Stelle.

Die Prüfungen, die hier nicht aufgeführt werden, werden jeweils von den Prüfer:innen direkt durchgeführt. Die Informationen bzgl. der Hörsäle finden Sie für diese Prüfungen auf den Websites der Lehrstühle bzw. in den entsprechenden Moodle-Kursen.

Informationsveranstaltung zum Thema Bachelorarbeiten: 

  • Montag, 26. August 2024, 10:00-11:30 Uhr
  • Zoom-Meeting, ID: 628 7831 0023, Passwort: 937023

Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe im WiWi-BOS durch die Studierenden:

  • Dienstag, 10. September 9:00 Uhr bis Dienstag, 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt:

  • Bis Dienstag, 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr

Zuweisung von Themen, Startterminen und Zweitprüfern:

  • Donnerstag, 10. Oktober, 12:00 Uhr bis Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14:00 Uhr

Veröffentlichung der Themenzuweisung:

  • Donnerstag, 17. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Abgabe 2-Fach-Bachelor:

  • bis Donnerstag, 28. November 2024, 23:59 Uhr

Abgabe 1-Fach-Bachelor:

  • bis Donnerstag, 19. Dezember 2024, 23:59 Uhr

Bachelor of Science Management and Economics (1-Fach Bachelor)/alle Masterstudiengänge

Vor der Berechnung des Zeugnisses erscheint auf dem Datenblatt aus FlexNow der Zusatz „Die Bachelorprüfung/Masterprüfung ist noch nicht bestanden“, auch wenn bereits alle Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Die Erstellung eines Zeugnisses kann grundsätzlich nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen. 

Im Zeitraum von Montag, den 17. Februar bis Freitag, den 07. März 2025 werden keine Zeugnisse ausgestellt. In diesem Zeitraum werden alle bis dahin noch nicht berechneten Zeugnisse des Semesters gesammelt berechnet. Diese Zeugnisse können am Mittwoch, den 12. März 2025 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr oder zu einem späteren Zeitpunkt zu den Sprechstundenzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

Bachelor of Arts Wirtschaftswissenschaft (2-Fach Bachelor)

Die Erstellung eines Bachelorzeugnisses kann grundsätzlich nach Bestehen der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen.

Studierende werden geben, die Informationen unter „Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach Bachelor BWL bzw. VWL)“ -> „Datenübermittlung und Zeugniserstellung“ zu beachten. 

Die Absolvent:innenfeier für die Ehrung der Bachelor- und Master-Absolvent:innen des Wintersemesters 2024/2025 findet am Donnerstag, den 08. Mai 2025 um 16:00 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität statt. 

Die Einladungen an die Absolvent:innen des Wintersemesters 2024/2025 werden Anfang April 2025 versendet. 

Eine Übersicht über die bestellten Prüfer:innen der Bachelor- und Masterarbeiten für das Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier:

Prüfer:innen Abschlussarbeiten

Informationen rund ums Studium

Informationen für alle Studiengänge

Prüfung der An- und Abmeldungen

Erfolgreich durchgeführte An- und Abmeldungen werden immer durch einer automatische Bestätigungs-E-Mail von FlexNow dokumentiert. Bei Nicht-Erhalt dieser E-Mail wurde die Anmeldung höchstwahrscheinlich auch nicht durchgeführt. Das Prüfungsamt empfiehlt daher dringend eine Kontrolle und Aufbewahrung der Bestätigungs-E-Mail. Hierbei sollte neben dem Erhalt der E-Mail auch deren Inhalt geprüft werden. Insbesondere bei mehreren, gleichzeitig getätigten Aktionen, sollte geprüft werden, ob alle An- und Abmeldungen durchgeführt wurden. Der aktuellen Stand der An- und Abmeldungen sollte zusätzlich im FlexNow Account geprüft werden. 

Technische Schwierigkeiten

Bei technischen Schwierigkeiten ist ein Screenshot der Fehlermeldungen zu erstellen und dieser innerhalb der entsprechenden An- und Abmeldezeit, unter Angabe der anzumeldenden Prüfungen, dem Prüfungsamt zu übermitteln (Bachelor: wiwi-pa-bsc@rub.de, Master: wiwi-pa-msc@rub.de). 

Anleitung

Eine Anleitung für die Anmeldung von Prüfungen über FlexNow ist in dem Moodle Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“, den jeweiligen Erstsemesterkursen und unter http://www.flexnow.ruhr-uni-bochum.de zu finden.

Sollten Sie aufgrund von Krankheit an der Teilnahme einer Prüfung verhindert sein, lassen Sie bitte die Ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit innerhalb von fünf Werktagen (Montag bis Samstag) nach der versäumten Prüfung von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausfüllen und senden diese per E-Mail (Format: PDF, Bezeichnung: Matrikelnummer_Nachname_Modulname) vom RUB-E-Mail Account (Vorname.Nachname@rub.de bzw. @edu.rub.de) an das Prüfungsamt (Bachelor: wiwi-pa-bsc@rub.de, Master: wiwi-pa-msc@rub.de, Studierende anderer Fakultäten: wiwi-pa-nebenfach@rub.de). 

Prüfungen, zu denen Sie angemeldet sind, und nicht erscheinen, werden mit einem „Versäumnis“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch gezählt, wenn keine „Ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit“ eingereicht wird.

Notenübersichten können in deutscher und in englischer Sprache von den Studierenden selbst erstellt werden.

Gehen Sie hierzu in Ihrem Flexnow-Zugang unter dem Menüpunkt „Datenblatt“ auf „erzeugen (prüfbar)“ und wählen Sie als Sprache „Deutsch“ bzw. „Englisch“ aus. Bitte prüfen Sie bei den englischen Datenblättern, ob alle Module entsprechend übersetzt sind. Dies gilt insbesondere für Module, die im aktuellen Semester nicht mehr angeboten werden. Sollten einzelne Module nicht übersetzt sein, informieren Sie bitte das Prüfungsamt.

Das prüfbare Datenblatt enthält ein Kennwort, mit dem die Echtheit überprüft werden kann. Sollten Sie darüber hinaus ein bestätigtes Datenblatt (mit Stempel und/oder Unterschrift) benötigen, können Sie dieses im Prüfungsamt beantragen.

Bei Prüfungen, bei denen ein nicht-programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen ist, gehen die Prüfer:innen bei der Erstellung der Prüfung davon aus, dass jeder Prüfling über einen Taschenrechner mit den gängigen mathematischen Funktionen verfügt. Hierzu zählen die Grundrechenarten, Prozent-, Quadrier- und Quadratwurzelautomatik, Potenzfunktion sowie logarithmische und trigonometrische Funktionen.

Ein nicht-programmierbarer Taschenrechner ist dadurch definiert, dass er

  • keine Texte oder Formeln speichern kann,
  • nicht drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren kann,
  • über keine alphanumerische Tastatur verfügt,
  • kein grafisches Display (z.B. zur Darstellung von Funktionsgraphen) besitzt.

In folgenden Studiengängen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft können Vertiefungen erreicht werden:

  • Bachelor Management and Economics (Prüfungsordnung 2020)
  • Master Management and Economics (Prüfungsordnung 2020)
  • Master Economic Policy Consulting
  • Master Finance, Accounting, Auditing, Controlling and Taxation

Die Wahl einer Vertiefung erfolgt jeweils bei der Anmeldung zu der Prüfung zu einem Modul via FlexNow. Ist das Modul mehreren Vertiefungen zugeordnet, ist die zugehörige Prüfung in der Vertiefung anzumelden, in der der Studierende die gem. der jeweiligen Prüfungsordnung geltenden mindest-CP absolvieren möchte, um die entsprechende Vertiefung auf dem Zeugnis ausgewiesen zu bekommen.

Im Bachelor und im Master Management and Economics (Prüfungsordnung 2020) sind Vertiefungen nicht verpflichtend. Bei Modulen, die keiner Vertiefung zugerechnet werden sollen, sind die jeweiligen Prüfungen im Wahlbereich via FlexNow anzumelden.

Eventuelle Beschränkungen bei der Anzahl der zu erreichenden Vertiefungen gem. Prüfungsordnung sind zu beachten. 

Wechsel der Vertiefung
Vertiefungen sollen dem Studium eine Struktur geben, einen Studienschwerpunkt bilden und das Profil für ein späteres Masterstudium und/oder die spätere Berufswahl schärfen. Die Wahl von Vertiefungen soll demnach bewusst getroffen werden. Im gesamten Studium kann einmalig ein Antrag auf Wechsel der Vertiefung gestellt werden. Dieser Antrag auf Wechsel der Vertiefung ist unwiderruflich. Nach Antragstellung ist ein weiterer Wechsel einer Vertiefung nicht mehr möglich.

Verfahren
Den Antrag auf Wechsel der Vertiefung für die „Studiengänge Management and Economics (B.Sc. und M.Sc.) und den Studiengang Finance, Accounting, Auditing, Controlling and Taxation (M.Sc.)“ finden Sie hier. Den Antrag auf Wechsel der Vertiefung für den „Studiengang Economic Policy Consulting (M.Sc.)“ finden Sie hier.

Bei dem Wechsel der Vertiefung für diese Studiengänge sind in der zu wechselnden Vertiefung bereits erbrachte Prüfungsversuche (bestandene und nicht bestandene Leistungen, Versäumnisse, Anerkennungen) den weiterhin bestehenden Vertiefungen bzw. einem eventuellen Wahlbereich zuzuordnen.

Bewerbungsende der Online-Bewerbung für Masterstudiengänge der Ruhr-Universität ist der 15.01. für das Sommersemester und der 15.07. für das Wintersemester. Das Nachweisdatum (Abgabe aller geforderten Unterlagen) ist für eine Bewerbung zum Sommersemester der 21.01., für eine Bewerbung zum Wintersemester der 21.07. Sollte das Studium bis zum Ende der Nachweisfrist noch nicht abgeschlossen sein, kann die Bewerbung auf Grundlage einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) erfolgen. Studierende werden gebeten zu beachten, dass in die Berechnung der Durchschnittsnote des Transcript of Records alle Modulnoten einfließen. Die Regelung des Studiengangs Management and Economics, dass die zwei Pflicht- oder Wahlpflichtmodule mit der niedrigsten Bewertung nicht in die Bildung der Gesamtnote eingehen, greift erst für das Abschlusszeugnis.

Das Abschlusszeugnis muss in jedem Fall bis zur Einschreibung vorliegen.

Die Bewerbung zu den Masterstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft von Bachelorstudierenden der Ruhr-Universität erfolgt anhand des prüfbaren Datenblatts, dass Studierende selbstständig erzeugen können. Hierzu ist im FlexNow der Button „Datenblatt prüfbar“ und beim Reportformat „nur mit bestandenen Leistungen“ zu wählen. Dieses Datenblatt können Sie bei Ihrer Bewerbung hochladen. Es sind keine weiteren Schritte notwendig. Insbesondere eine Unterschrift und ein Stempel des Prüfungsamtes sind nicht erforderlich.

Wird für die Bewerbung an anderen Universitäten ein ausgedrucktes, unterschriebenes und gestempeltes Transcript of Records benötigt, ist ein solches von der RUB-E-Mail-Adresse aus unter wiwi-pa-bsc@rub.de unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer anzufordern. Das Prüfungsamt erstellen das Transcript of Records und lässt es den Studierenden in gescannter Form zukommen. Wird ein Exemplar im Original benötigt, kann dieses alternativ im Prüfungsamt zu den Sprechstundenzeiten abgeholt bzw. per Post angefordert werden.

Das Prüfungsamt unterschreibt und stempelt keine vom Studierenden eigenständig ausgedruckten Transcript of Records. Die Studierenden werden daher darum gebeten, auf das Zusenden bzw. Einreichen von eigenständig ausgedruckten Transcript of Records zu verzichten. Bei Bedarf mehrerer Exemplare des Transcript of Records können von den Studierenden Kopien angefertigt werden, die für die Bewerbung an der Ruhr-Universität und ggf. auch für die Bewerbung an anderen Universitäten beglaubigt werden müssen. Eine Beglaubigung kann z.B. von Bürgerämtern, Rathäusern, Notaren, gesetzlichen Krankenkassen und Kirchen vorgenommen werden. Das Prüfungsamt führt keine Beglaubigungen durch. 

Alle Informationen zur Universitätsallianz Ruhr sind unter folgendem Link zu finden:

 

https://www2.wiwi.rub.de/ua-ruhr/

Ein Antrag auf einen Nachteilsausgleich kann gestellt werden, wenn durch ein fachärztliches (bei psychischen Behinderungen bzw. psychischen chronischen Krankheiten Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin oder Psychiatrie) Zeugnis glaubhaft gemacht wird, dass der Studierende wegen länger andauernder oder ständiger körperlicher bzw. psychischer Behinderung oder chronischer Krankheit nicht in der Lage ist, eine Prüfung ganz oder teilweise wie vorgesehen abzulegen. In dem fachärztlichen Zeugnis sind zudem die konkreten Nachteilsausgleiche, also die zu ergreifenden Maßnahmen, aufzuführen. Für den Antrag sowie für das fachärztliche Zeugnis ist das folgende Formular zu verwenden:

Antrag auf Nachteilsausgleich_inkl. Fragebogen ärztliche Empfehlung

Der Prüfungsausschuss regelt auf Grundlage des ärztlichen Zeugnisses und des Antrags den Nachteilsausgleich und erstellt eine Bescheinigung aus, aus der hervorgeht, welche Nachteilsausgleiche für welche Prüfungsleistungen erfolgen.

Die Bescheinigung ist von den Studierenden nach Prüfungsanmeldung, jedoch spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung, beim jeweiligen Lehrstuhl vorzuzeigen, so dass weitere Modalitäten zwischen dem Studierenden und dem Lehrstuhl geklärt werden können.

Studierenden mit einem eventuellen Anspruch auf einen Nachteilsausgleich wird empfohlen, ein Beratungsgespräch beim „Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter“ (BZI) des AKAFÖs zu führen. In diesem Gespräch können eventuelle Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs gemeinsam eruiert werden. 

BAföG-Empfänger:innen werden vom BAföG-Amt (in Bochum das AkaFö) i.d.R. zum Ende des 4. Fachsemesters aufgefordert, die bei einem geordneten Verlauf der Ausbildung zu erbringenden „Üblichen Leistungen“ nachzuweisen.  

Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft weisen ihre „Üblichen Leistungen“ anhand eines via FlexNow eigenständig erzeugten prüfbaren Datenblatts mit allen Versuchen nach, das sie direkt beim AkaFö einreichen. Das Ausfüllen des „Formblatt 5“ und das Stempeln und Unterschreiben eines Datenblatts durch das Prüfungsamt ist nicht notwendig. 

LeistungsBescheinigung nach § 48 BAföG

„Übliche Leistung“ im Studiengang B.Sc. Management and Economics

Studienbeginn
nach dem 3. Fachsemester
nach dem 4. Fachsemester
nach dem 5. Fachsemester
bis zum SoSe 2023
45 CP
65 CP
80 CP
ab dem WiSe 2023/2024
75 CP
105 CP
135 CP

„Übliche Leistung“ im Studiengang 2-Fach-B.A. Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung BWL oder VWL (exklusive des jeweils zweiten Fachs und des Optionalbereichs)

Studienbeginn
nach dem 3. Fachsemester
nach dem 4. Fachsemester
nach dem 5. Fachsemester
bis zum SoSe 2023
18 CP
26 CP
32 CP
ab dem WiSe 2023/2024
30 CP
42 CP
54 CP

Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten auch für schwangere und stillende Studierende. Das Gesetz schützt so die Gesundheit der Studierenden und des Kindes am Studienplatz.

Ausführliche Informationen finden Sie unter Mutterschutz für Studierende.

 

Täuschungsversuche bei Online-Prüfungen
Ein Täuschungsversuch bei einer schriftlichen Online-Prüfung liegt z.B. in folgenden Fällen vor:

  • Nutzung von Hilfsmitteln (Mitschriften, Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen, Recherchieren im Internet, relevante Literatur etc.), die von dem*der Prüfer*in nicht explizit zugelassen sind.
  • Austausch während der schriftlichen Online-Prüfung per Mail, Messenger etc. zwischen den Teilnehmer*innen über die Antworten auf die Prüfungsfragen.
  • Kontaktierung von Personen während der schriftlichen Online-Prüfung per Mail, Messenger etc. zu den Prüfungsfragen.
  • Aufenthalt einer weiteren Person im heimischen Prüfungsraum, die bei der Bearbeitung direkt oder indirekt unterstützt. 

Wenn ein Täuschungsversuch vorliegt, wird die Prüfung als Fehlversuch gewertet. Dieser Fehlversuch zählt auf die Anzahl der maximalen Fehlversuche. Ein Verstoß gegen eine ggf. abgegebene eidesstattliche Erklärung kann außerdem strafrechtliche Folgen haben.

Dem Prüfungsausschuss für Wirtschaftswissenschaft sind bereits Täuschungsversuche im Rahmen von Online-Prüfungen gemeldet worden. Der Prüfungsausschuss behält sich weitere Schritte vor.

Amtliche Bekanntmachungen

Für die Durchführung von Online-Prüfungen gelten insbesondere die Amtliche Bekanntmachung Nr. 1345, Nr. 1401 und Nr. 1428 der Ruhr-Universität.

Entsprechend der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung wurde die individualisierte Regelstudienzeit für diejenigen Studierenden, die im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/2021, im Sommersemester 2021 und im Wintersemester 2021/2022 in einen der Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert waren, um jeweils ein Semester erhöht.

  • Die individualisierte Regelstudienzeit Studierender, die im Sommersemester 2020 oder im Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren, beträgt demnach 7 Semester für den Bachelor of Science (vorher: 6) und 5 Semester für den Master of Science (vorher: 4).
  • Die individualisierte Regelstudienzeit Studierender, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert waren, beträgt demnach 8 Semester für den Bachelor of Science (vorher: 6) und 6 Semester für den Master of Science (vorher: 4).
  • Die individualisierte Regelstudienzeit Studierender, die vom Sommersemester 2020 bis zum im Sommersemester 2021 immatrikuliert waren, beträgt demnach 9 Semester für den Bachelor of Science (vorher: 6) und 7 Semester für den Master of Science (vorher: 4).
  • Die individualisierte Regelstudienzeit Studierender, die vom Sommersemester 2020 bis zum im Wintersemester 2021/2022 immatrikuliert waren, beträgt demnach 10 Semester für den Bachelor of Science (vorher: 6) und 8 Semester für den Master of Science (vorher: 4).

 

Ausweis auf Druckdokumenten
Diese Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit wird auf der Studienbescheinigung ausgewiesen. Auf den Abschlusszeugnissen wird dagegen weiterhin die generelle (unveränderte) Regelstudienzeit ausgewiesen. Für einen eventuellen Nachweis des Studienabschlusses in Regelstudienzeit kann neben dem Abschlusszeugnis auch die Studienbescheinigung vorgelegt werden.

 

Keine Änderung der Fachsemesterzählung
Die Fachsemesterzählung ist von der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit gem. Corona-Epidemie-Hochschulverordnung unberührt. D.h. die Fachsemesterzählung wird wie gewohnt fortgesetzt. Dem folgend sind auch sämtliche Regelungen der Prüfungsordnungen von der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit unberührt, die sich auf die Fachsemester der Studierenden beziehen. So ist beispielsweise die Regelung gem. § 19 Abs. 2 (PO 2020) bzw. § 19 Abs. 3 (PO 2012) von der Erhöhung der individualisierten Regelstudienzeit unberührt. Die Zulassung zu Wahlpflichtmodulen der Profilierungsphase im fünften oder höheren Fachsemester der Studierenden setzt demnach auch weiterhin den erfolgreichen Abschluss aller für das erste und zweite Semester vorgesehenen Module der Grundlagenphase gemäß dem Studienplan voraus.

Anerkennungen und Einstufungen

Prüfungsleistungen, die in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang erbracht worden sind, können bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Eine Anerkennung kann für Fachmodule der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder für Ersatz-(Dummy-)Module erfolgen.

 

Die Anrechnung von Modulen, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erbracht wurden, kann in Höhe von maximal 40 % der für den Studiengang vorgesehenen CP erfolgen. Im Fall von Partnerschaftsabkommen mit anderen Fakultäten oder Universitäten (z.B. Erasmus, Universitätsallianz-Ruhr) kann diese Höchstgrenze überschritten werden.

 

Die Vorlage der Unterlagen im Rahmen einer eventuellen Einstufung in ein höheres Fachsemester stellt kein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen dar. Sollen Leistungen anerkannt werden, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester eingereicht wurden, so ist auch hier ein gesonderter Antrag zu stellen.

Für Module, die im Rahmen eines anderen Studiengangs oder einer anderen Prüfungsordnung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erbracht worden sind, entfallen Punkt 1 und Punkt 2, sofern das Modul in der Form weiterhin im Modulhandbuch aufgeführt ist. Sofern das Modul nicht mehr angeboten wird, die Prüfer:innen jedoch weiterhin an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft vertreten sind, entfällt Punkt 1. 

 

1.Ermittlung des anzuerkennen Moduls bzw. des thematisch relevanten Lehrstuhls
Es ist das Modul an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität zu ermitteln, für das die in einem anderen Studiengang erbrachte Leistung jeweils ggf. anerkannt werden kann. Hierzu ist der Inhalt des Moduls des anderen Studiengangs mit den Inhalten der Module der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zu vergleichen. Hierbei ist das Modulhandbuch in seiner aktuellen Fassung zu nutzen.

Existiert kein vergleichbares Modul an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, ist der Lehrstuhl zu ermitteln, der thematisch ähnliche Sachverhalte der in einem anderen Studiengang erbrachte Leistung vermittelt. Ggf. kann Ihnen das Modul als sog. Dummy-Modul anerkannt werden. Hierbei ist die Übersicht der Lehrstühle zu nutzen.

 

2.Anerkennung durch den Lehrstuhl
Es ist ein Termin mit dem ermittelten Lehrstuhl zu vereinbaren, der ein vergleichbares Modul oder thematisch ähnliche Sachverhalte vermittelt. Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache beizufügen:

  • Leistungsnachweis inkl. Modulbezeichnung, Note, CP und Datum des Bestehens des anzuerkennen Moduls,
  • Modulbeschreibung des anzuerkennen Moduls aus dem Modulhandbuch des Studiengangs, in welchem die Prüfung des Moduls abgelegt wurde,
  • „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

3. Anrechnung durch das Prüfungsamt
Für die Anrechnung durch das Prüfungsamt sind folgende Unterlagen beim Prüfungsamt einzureichen:

Die Anrechnung und Eintragung der anerkannten Leistung in FlexNow erfolgt innerhalb von vier Wochen.

Prüfungsleistungen, die im Rahmen eines ERASMUS-Aufenthalts erbracht worden sind, können bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Eine Anerkennung kann für Fachmodule der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder für Ersatz-(Dummy-)Module erfolgen.

 

Ablauf
1. Auswahl des Moduls an der Zieluniversität und des thematisch relevanten Lehrstuhls
Es ist das Modul an der Universität im Ausland auszuwählen. In das Formular „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft sind jeweils der Veranstaltungstitel sowie die von der Zieluniversität bei Bestehen des Moduls vergebenen CP einzutragen. Hierbei ist auf dem Formular der Button „Erstmeldung von Modulen“ auszuwählen.

Es ist der Lehrstuhl zu ermitteln, der thematisch ähnliche Sachverhalte vermittelt. Hierbei ist die Übersicht der Lehrstühle zu nutzen.

 

2. Anerkennung durch den Lehrstuhl und Einreichung bei dem ERASMUS-Fachkoordinator
Es ist ein Termin mit dem ermittelten Lehrstuhl zu vereinbaren. Folgende Unterlagen sind in deutscher oder englischer Sprache beizufügen:

  • Modulbezeichnung und CP des im Ausland zu erbringenden Moduls,
  • Modulbeschreibung des im Ausland zu erbringenden Moduls aus dem Modulhandbuch des Studiengangs, in welchem die Prüfung des Moduls abgelegt wurde,
  • vom Studierenden ausgefüllter „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ (vgl. Schritt 1).

Der vom Studierenden und Lehrstuhl ausgefüllte „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ ist beim ERASMUS-Fachkoordinator einzureichen. Das Formular dient zur Umsetzung des ERASMUS-Learning-Agreements. Das ERASMUS-Learning-Agreement ist vom Studierenden ins Ausland mitzunehmen.

 

3. Änderungen des Learning-Agreements
Werden im Ausland weitere oder andere Module absolviert, so ist der „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ erneut auszufüllen (vgl. Schritt 1). Hierbei ist der Button „Änderungsmeldungen von Modulen“ auf dem Formular zu wählen. Pro Lehrstuhl ist ein separater Antrag zu verwenden.

Der vom Studierenden und Lehrstuhl ausgefüllte Antrag ist vom Lehrstuhl beim ERASMUS-Fachkoordinator einzureichen.

 

4. Notenumrechnung und Anrechnung durch das Prüfungsamt
Nach der Rückkehr aus dem Ausland erhält der Studierende den ausgefüllten „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ vom ERASMUS-Fachkoordinator zurück.

Der Antrag ist unterschrieben beim Prüfungsamt mit den folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Leistungsnachweis inkl. Modulbezeichnung, Note und CP des anzuerkennen Moduls,
  • Nachweis des an der Universität im Ausland gültigen Notenschemas.

Das Prüfungsamt nimmt die Umrechnung der erzielten Note in das Notenschema der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft anhand der Notenumrechnungsskala der KMK (sog. Bayrische Formel) vor. Hierbei wird nach den Vorschriften der Prüfungsordnungen auf Drittelnoten gerundet.

Die Anrechnung und Eintragung der im Ausland erbrachten Leistung in FlexNow erfolgt innerhalb von vier Wochen.

Studierende, die Prüfungsleistungen in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang im Inland und/oder im Ausland erbracht haben, können sich bei den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ggf. für ein höheres Fachsemester bewerben. Hierfür ist beim Studierendensekretariat mit der Bewerbung eine Einstufung in ein höheres Fachsemester einzureichen.

Ablauf
1. Bewerbung über das Studierendensekretariat
Die Bewerbung für ein höheres Fachsemester erfolgt über das Studierendensekretariat. Bewerbungsschluss ist i.d.R. der 15.03. für das kommende Sommersemester und der 15.09. für das kommende Wintersemester.
Höheres Fachsemester Studierendensekretariat

2. Erstellen einer Einstufungsbescheinigung
Mit der Bewerbung für ein höheres Fachsemester ist die Einstufungsbescheinigung in ein höheres Fachsemester einzureichen. Diese wird durch die Leitung des Prüfungsamtes ausgestellt. Folgende Unterlagen sind zur Einschätzung der bisherigen Prüfungsleistungen in deutscher oder englischer Sprache per E-Mail (wiwi-pa@rub.de) bzw. persönlich einzureichen:

  • Leistungsnachweis inkl. Modulbezeichnung, Note, CP und Datum des Bestehens des anzuerkennen Moduls,
  • Modulbeschreibung des anzuerkennen Moduls aus dem Modulhandbuch des Studiengangs, in welchem die Prüfung des Moduls abgelegt wurde

Einstufungsbescheinigungen werden in folgenden Zeiträumen von der Prüfungsamtsleitung ausgestellt:

  • Ab dem 15.02. für das kommende Sommersemester.
  • Ab dem 15.08. für das kommende Wintersemester.

3. Vorgehen nach der Immatrikulation in ein höheres Fachsemester
Nach einer eventuellen Immatrikulation in ein höheres Fachsemester kann der Studierende individuell für jede einzelne in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang im Inland und/oder im Ausland erbrachte Leistung entscheiden, ob ein Antrag auf Anerkennung dieser Prüfungsleistung erfolgen soll. Diese Entscheidung erfolgt unabhängig von der Einstufungsbescheinigung.

Die Vorlage der Unterlagen im Rahmen einer eventuellen Einstufung in ein höheres Fachsemester stellt somit noch keinen Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen dar. Sollen Leistungen anerkannt werden, die für die Einstufung in ein höheres Fachsemester eingereicht wurden, so ist ein gesonderter Antrag gem. des „Antrags auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ zu stellen.

Prüfungsleistungen, die im Rahmen der Spring School oder der Summer School von anderen Fakultäten der Ruhr-Universität als der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angeboten werden, können bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Eine Anerkennung kann für Fachmodule der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder für Ersatz-(Dummy-)Module erfolgen.

 

Die Anrechnung von Modulen, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erbracht wurden, kann in Höhe von maximal 40 % der für den Studiengang vorgesehenen CP erfolgen. Im Fall von Partnerschaftsabkommen mit anderen Fakultäten oder Universitäten (z.B. Erasmus, Universitätsallianz-Ruhr) kann diese Höchstgrenze überschritten werden.

 

Ablauf
1. Prüfung der Anerkennung des Moduls
Dem Studiendekanat ist die Modulbeschreibung des anzuerkennen Moduls aus dem Modulhandbuch des Studiengangs, in welchem die Prüfung des Moduls abgelegt werden soll, zu übermitteln.

Das Studiendekanat teilt mit, ob das Modul anrechenbar ist.

 

2a. Anerkennung durch das Studiendekanat
Nach erfolgreicher Absolvierung des Moduls sind dem Studiendekanat folgend Unterlagen in deutscher oder englischer Sprache zu übermitteln:

  • Leistungsnachweis inkl. Modulbezeichnung, Note, CP und Datum des Bestehens des anzuerkennen Moduls,
  • vom Studierenden ausgefüllter und unterschriebener „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

2b. Anerkennung von in eCampus erfassten Leistungen durch das Studierendendekanat

Einige Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum arbeiten mit dem Prüfungsverwaltungssystem eCampus.

Die Anerkennung von Leistungen für Prüfungsleistungen im Rahmen der Spring School oder der Summer School, die von den Prüfer:innen in eCampus eingetragen wurde, erfolgt durch den Studierenden auf Antrag per E-Mail (wiwi-studium@rub.de) an das Studierendendekanat der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft unter der Angabe folgender Daten:

  •    Matrikelnummer,
  •    Semester, in dem die anzuerkennende Leistung erbracht wurde,
  •    Lehrveranstaltungsnummer der anzuerkennenden Leistung,
  •    Modultitel der anzuerkennenden Leistung.

Das Einreichen eines Auszugs aus VSPL mit Stempel und Unterschrift entfällt somit.

 

3. Anrechnung durch das Prüfungsamt
Die Anrechnung und Eintragung der anerkannten Leistung in FlexNow durch das Prüfungsamt erfolgt innerhalb von vier Wochen

Informationen zur UNIC-School finden Sie hier.


Bei Fragen zur UNIC-School wenden Sie sich an unic-school@rub.de

Bachelor Management and Economics (1-Fach-Bachelor)

Ab dem Wintersemester 2024/2025 gilt, dass für alle Pflichtmodule jeweils bis zu drei Prüfungsversuche unternommen werden können.

Die bisherige Regelung bzgl. der Prüfungen der Pflichtmodule, dass bei maximal drei Pflichtmodulen ein dritter Versuch unternommen werden darf, entfällt damit ab dem 01. Oktober 2024.

Dabei ist folgendes zu beachten:

  • Die Regelung gilt für alle Studierenden des Bachelorstudiengangs B.Sc. Management and Economics, unabhängig von der Prüfungsordnung.
  • Die Regelung gilt ab dem Wintersemester 2024/2025 und somit für alle Prüfungen der Pflichtmodule des Bachelorstudiengangs B.Sc. Management and Economics ab dem 01. Oktober 2024.
  • Die Regelung findet ab dem 01. Oktober 2024 Anwendung auf alle Studierenden des Bachelorstudiengangs B.Sc. Management and Economics für alle Pflichtmodulprüfungen, es muss kein Antrag gestellt werden.
  • Die Regelung findet keine Anwendung auf Prüfungen, die bis zum 30. September 2024 unternommen werden.
  • Die Regelung bzgl. der Versuchsanzahl der Prüfungen von Wahlpflichtmodulen des Bachelorstudiengangs B.Sc. Management and Economics bleibt unverändert (maximal zwei Prüfungsversuche pro Modul).

Für das erfolgreiche Bestehen des „Studium Generale“ muss eine Prüfung aus dem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungsangebot der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen von 5 CP bestanden werden. Die 5 CP können auch durch mehrere verschiedene Prüfungsleistungen erbracht werden, die dann in der Summe 5 CP ergeben.

Die Modulauswahl für das „Studium Generale“ entspricht nicht der Modulauswahl des Optionalbereichs der Ruhr-Universität. Der Optionalbereich ist lediglich für 2-Fach-Bachelor Studierende vorgesehen.

Beachten Sie bitte, dass auch Module anderer Fakultäten wirtschaftswissenschaftliche Inhalte bzw. Inhalte von Bachelormodulen Management and Economics beinhalten können. Diese sind dann nicht als „Studium Generale“ anrechenbar. Im Zweifel fragen Sie bitte im Prüfungsamt nach der Anrechnungsmöglichkeit.

Das „Studium Generale“ ist vor der Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgreich zu absolvieren.

Um sich die entsprechende Prüfungsleistung als „Studium Generale“ anerkennen zu lassen, ist vom Studierenden ein Leistungsnachweis, aus dem das erfolgreiche Bestehen und die Vergabe von 5 CP hervorgehen, mit Stempel und Unterschrift des Dozenten oder des Prüfungsamts der Fakultät, an dem die Leistung erbracht wurde, im Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaft per E-Mail einzureichen (wiwi-pa-bsc@rub.de).

Wird das Original des Leistungsnachweises weiterhin benötigt, ist vorab von den Studierenden selbst eine Kopie zu erstellen. Das Vorzeigen des Originals beim Prüfungsamt ist dann ausreichend.

Titel und Note
Seit dem Sommersemester 2022 besteht die Möglichkeit, den Titel der Prüfungsleistung auf dem Transcript of Records als Untertitel des Moduls „Studium Generale“ aufzunehmen. Auf dem Transcript of Records wird dieser dann als Untertitel aufgeführt (z.B. Studium Generale – Essential English). Auf dem Zeugnis wird weiterhin lediglich das Modul „Studium Generale“ aufgeführt. Für Studierende, die mehrere Leistungen im Rahmen des „Studium Generales“ erbracht haben, die in der Summe die notwendigen CP ergeben, können auch mehrere Titel aufgenommen werden. 

Studierende, die eine Aufnahme des Titels als Untertitel wünschen, müssen dies dem Prüfungsamt bei Einreichung des Leistungsnachweis mitteilen. 

Für Studierende, die keine Aufnahme des Titels der konkreten Prüfungsleistung wünschen, besteht kein Handlungsbedarf. Der Titel wird nur auf explizite Bitte aufgeführt.

Das „Studium Generale“ wird lediglich als bestandene Leistung aufgeführt, die Aufführung der Note ist nicht möglich

Anerkennung von in eCampus erfassten Leistungen
Einige Fakultäten der Ruhr-Universität Bochum arbeiten mit dem Prüfungsverwaltungssystem eCampus. Die Anerkennung von Leistungen für das Studium Generale, die von den Prüferinnen und Prüfern in eCampus eingetragen wurde, erfolgt durch den Studierenden auf Antrag per E-Mail (wiwi-pa-bsc@rub.de) an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft unter der Angabe folgender Daten:

  • Matrikelnummer,
  • Semester, in dem die anzuerkennende Leistung erbracht wurde,
  • Lehrveranstaltungsnummer der anzuerkennenden Leistung,
  • Modultitel der anzuerkennenden Leistung.

Das Einreichen eines Auszugs aus eCampus mit Stempel und Unterschrift entfällt somit.

An anderen Hochschulen erbrachte Leistungen
Auf Antrag können auch Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, als „Studium Generale“ anerkannt werden. Hierzu ist der „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft auszufüllen und zusammen mit dem Leistungsnachweis über die anzuerkennende Prüfung bei der Prüfungsamtsleitung einzureichen.

Für das erfolgreiche Bestehen der „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ muss eine der beiden Leistungen erfolgreich absolviert werden:

  • 8-wöchiges Praktikum oder
  • Modul „Projekte in Wissenschaft und Praxis“.

Der früheste Zeitpunkt der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ ist die vorlesungsfreie Zeit nach dem 2. Fachsemester. Die „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ ist vor der Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgreich zu absolvieren. Das bedeutet, dass die Prüfungsleistung zum Zeitpunkt der Anmeldung und Präferenzangabe der Bachelorarbeit im WiWi-BOS im FlexNow eingetragen sein muss.

 

Anmeldung via FlexNow durch das Prüfungsamt
Zum Studienstart erfolgt eine automatische Anmeldung zu der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ im FlexNow durch das Prüfungsamt. Die automatische Anmeldung durch das Prüfungsamt ist notwendig, damit das Praktikumsamt nach erfolgreicher Absolvierung des 8-wöchigen Praktikums oder des Moduls „Projekte in Wissenschaft und Praxis“ die Leistung in FlexNow eintragen kann. Der Zeitpunkt der Anmeldung zu der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ durch das Prüfungsamt hat keinerlei Einfluss auf den tatsächlichen Zeitpunkt des Praktikums oder der Absolvierung des Moduls „Projekte in Wissenschaft und Praxis“. D.h. die Studierenden sind weiterhin frei in der Wahl des Zeitpunkts der Absolvierung dieser Prüfungsleistung.

 

Die Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ wird als offene Prüfungsleistung im FlexNow ausgewiesen, bis diese erfolgreich absolviert wurde. Als Prüfungsdatum wird dann das Datum eingetragen, zu dem die Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ tatsächlich absolviert wurde (ggf. relevant für BAföG-Empfänger). Dabei ist es irrelevant, ob die Prüfungsleistung im ersten Fachsemester oder im späteren Verlauf des Studiums absolviert wird. Auf den Unterlagen zum Zeugnis wird das Semester, in dem die Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ im FlexNow angemeldet ist, nicht ausgewiesen. Die automatische Anmeldung via FlexNow zu der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ hat also keinerlei Einfluss auf die Studierendendaten und den Studienverlauf und dient rein administrativen Zwecken.

 

Ansprechpartner
Bei Fragen zu der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Die Zulassung zur Bachelorarbeit setzt gem. der Prüfungsordnung für den Studiengang Management and Economics der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft folgende Kriterien voraus:

  • Abgeschlossene Grundlagenphase,
  • erfolgreiches Bestehen des Studium Generale,
  • erfolgreiches Bestehen des Moduls „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ (Praktikum oder „Projekte in Wissenschaft und Praxis“),
  • Absolvierung einer Hausarbeit,
  • mindestens 45 ECTS in der Profilierungsphase. Hierzu zählen die Pflichtmodule der Profilierungsphase ebenso wie die Wahlpflichtmodule der Profilierungsphase. Bei den Wahlpflichtmodulen ist es irrelevant, ob es sich um Module aus dem Bereich Management oder dem Bereich Economics handelt.

Es wird empfohlen, sich bei den Prüfer:innen, die für die Betreuung der Bachelorarbeit vom Studierenden favorisiert werden, frühzeitig über eventuelle zusätzliche Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren zu informieren

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Bzgl. der formalen Richtlinien (Titelblatt, Formatierung, Bestandteile, Zitation, Verzeichnisse, Tabellen, Abbildungen, etc.) ist ist durch den Studierenden Kontakt mit den Prüfer:innen aufzunehmen.

Die Abgabe der Bachelorarbeit (Format: PDF) erfolgt spätestens bis 23:59 Uhr des Abgabetages via FlexNow. Hierfür muss zunächst die „Selbstständigkeitserklärung“ gelesen und bestätigt werden. Die „Selbstständigkeitserklärung“ in der Abschlussarbeit selber entfällt hierdurch. Die PDF-Datei ist wie folgt zu benennen: Matrikelnummer_82_D38_Abschlussarbeit. Sofern weitere Dokumente, wie z.B. Excel-Tabellen oder Quellen, eingereicht werden müssen, ist dies bilateral über die Prüfer:innen zu klären. 

Nach der Beurteilung des schriftlichen Teils erhält der Studierende vom entsprechenden Lehrstuhl eine Einladung zur mündlichen Prüfung.

Im Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“ steht eine detaillierte Anleitung für den Upload der Abschlussarbeit via FlexNow zur Verfügung. 

Die Vergabe und Zuteilung von Bachelorarbeiten erfolgt zentral durch das Bachelorarbeits-Organisations-System (WiWi-BOSder Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Unter den Terminen und Infos des jeweiligen Semesters werden alle relevanten Daten zur Bachelorarbeitsvergabe über WiWi-BOS für das jeweilige Semester veröffentlicht.

Der Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe der Bachelorarbeiten im WiWi-BOS durch die Studierenden selbst erfolgt i.d.R. in den Semesterferien vor dem Semester, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll. Nach Ablauf des Zeitraums können Prüfer:innen den Studierenden, die aufgrund einer Bewerbung eine Vorabzusage erhalten haben und die diese Prüfer:innen als erste Präferenz angegeben haben, eine feste Zusage erteilen. Die übrigen Studierenden werden anschießend auf die noch verbleibenden Plätze verteilt. Hierzu werden die Studierenden in eine zufällige Reihenfolge gebracht und anschließend findet eine bestmögliche Zuordnung gemäß der Präferenzabgabe statt. Es gilt nicht das first come first serve-Prinzip.

Die Vergabe von Bachelorarbeiten kann auch außerhalb von WiWi-BOS erfolgen. Hierbei erfolgt die Bewerbung um einen Bachelorarbeitsplatz durch die Studierenden selbst. Hierzu ist frühzeitig Kontakt mit den präferierten Lehrstühlen aufzunehmen. 

Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit ist von dem Studierenden der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit außerhalb von WiWi-BOS ausgefüllt beim Prüfungsamt einzureichen.

Sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt, kann mit dem betreuenden Lehrstuhl ein individueller Starttermin vereinbart werden.

Die Prüfungsordnung „Management and Economics“ 2012 (aktualisiert 2015) läuft mit dem Wintersemester 2024/2025 aus.

Für die Studierenden im Studiengang „Management and Economics“ gem. der Prüfungsordnung 2012 (aktualisiert 2015) bedeutet dies konkret, dass sie Prüfungsleistungen nach dieser Prüfungsordnung letztmalig im Wintersemester 2024/2025 (31.03.2025) ablegen können. Studierende, die bis zum Auslaufen der jeweiligen Prüfungsordnung ihr Studium nicht abgeschlossen haben, verlieren den Studierendenstatus. Das Studium ist somit nicht abgeschlossen. Die Studiereden sind jedoch weiterhin berechtig, die Prüfungsordnung und/oder den Studiengang zu wechseln. Es ist zu beachten, dass sich das Modulhandbuch ab dem Wintersemester 2020/2021 in Aufbau und Struktur an der Prüfungsordnung 2020 orientiert.

Präsentation zur neuen Prüfungsordnung
Alle Informationen zu der neuen Prüfungsordnung 2020, dem Auslaufen der alten Prüfungsordnung 2012 und dem Wechsel der Prüfungsordnung haben wir in einer Präsentation bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Präsentation auch die Informationen zur neuen Prüfungsordnung 2020 des Masterstudiengangs „Management and Economics“ beinhaltet. Die Präsentation steht im Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“ bereit. Studierende, die noch keine Kursmitglieder sind, erhalten die Passwörter über wiwi-studium@rub.de.

Wechsel der Prüfungsordnung
Studierende des Bachelorstudiengangs „Management and Economics“, die sich vor dem Wintersemester 2020/2021 immatrikuliert haben und somit gem. der Prüfungsordnung 2012 (aktualisiert 2015) studieren, können ab dem Wintersemester 2020/2021 in die Prüfungsordnung 2020 wechseln. Bei dem Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:

  • Der Wechsel der Prüfungsordnung ist unwiderruflich.
  • Bisher erbrachte Leistungen inkl. Fehlversuche werden im Rahmen des Wechsels der Prüfungsordnung vollständig übernommen.
  • Module, die mehreren Vertiefungen zugeordnet sind, können nur einmalig auf eine Vertiefung angerechnet werden.

Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung
Der Antrag auf Wechsel der Prüfungsordnung kann jederzeit gestellt werden, die Bearbeitungsdauer beträgt i.d.R. bis zu vier Wochen. 

Der Wechsel der Prüfungsordnung sowie die Übertragung der Leistungen können vom Studierenden in FlexNow selbstständig eingesehen werden. Von Anfragen an das Prüfungsamt bzgl. des aktuellen Stands des Wechsels sowie der Übertragung der Leistungen ist dementsprechend abzusehen.

Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach-Bachelor BWL bzw. VWL)

Im Optionalbereich geöffnete Grundlagenmodule
Für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Betriebswirtschaftslehre sind im Optionalbereich folgende Grundlagen-Module des Bereiches Economics geöffnet:

  • Grundlagen der Makroökonomik (10 CP)
  • Grundlagen der Mikroökonomik (10 CP)
  • Statistik I (5 CP)

Für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Volkswirtschaftslehre sind im Optionalbereich folgende Grundlagen-Module des Bereiches Management geöffnet:

  • Finanzierung und Investition (5 CP)
  • Jahresabschluss (5 CP)
  • Kostenrechnung (5 CP)
  • Märkte und Unternehmungen (5 CP)
  • Strategisches Management (5 CP)

Die Regelungen der Prüfungsordnung, insb. § 8 Optionalbereich, sind zu beachten.

 

Prüfungsanmeldung
Da die oben genannten Module im Optionalbereich zu absolvieren sind, erfolgt die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen über die Prüfungsverwaltungssoftware eCampus. Auch eine eventuelle Abmeldung erfolgt über eCampus. Es gelten die Fristen der Prüfungsanmeldungen und der Prüfungsabmeldungen des Optionalbereichs. Eine Übertragung absolvierter Leistungen in FlexNow erfolgt nicht.

 

Anerkennungen
Sofern die im Optionalbereich geöffneten Grundlagen-Module als Prüfungsleistung bereits in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang erbracht worden sind, können diese bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Wurden die anzuerkennenden Grundlagen-Module an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erbracht, ist für die Anerkennung eine E-Mail mit folgenden Informationen an optionalbereich@rub.de zu senden:

  • Prüfbares Datenblatt.
  • Aktuelle Studienbescheinigung.
  • Genaue Angabe, für welches Modul die Prüfungsleistung anerkannt werden soll.

Wurden die anzuerkennenden Grundlagen-Module an einer anderen Fakultät oder Universität erbracht, hat zusätzlich eine Anerkennung durch den Lehrstuhl zu erfolgen. Hierfür ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine formlose Bestätigung darüber einzureichen, dass der jeweilige Lehrstuhl die Prüfungsleistung für das entsprechende Grundlagen-Modul im Optionalbereich anerkennt. Die Bestätigung ist seitens der Studierenden von den Lehrstühlen einzuholen.

 

Relevanz für die Bewerbung zum Masterstudium
Insbesondere für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft, die im Anschluss an das Bachelorstudium ein Masterstudium anstreben, kann das Belegen von Modulen aus dem jeweils anderen Fachbereich an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft von Relevanz sein. So zählen zu den Voraussetzungen für die Zulassung zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang oftmals Credit Points sowohl aus dem Bereich Economics, als auch aus dem Bereich Management. Bei Fragen berät die Studienberatung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums im Fach Wirtschaftswissenschaft zu absolvierenden Module aus dem Pflichtbereich und dem Wahlpflichtbereich sind in den fachspezifischen Bestimmungen der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den 2-Fach-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum aufgeführt.

Wird die Bachelorarbeit im Fach Wirtschaftswissenschaft absolviert, ist ein Teil der Bachelorarbeit eine 30-minütige Disputation.

Wird die Bachelorarbeit nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft absolviert, entfällt auch die Disputation.

 

Zulassung
Die Zulassung zur Bachelorarbeit setzt folgendes Kriterium voraus:

  • Module in den gewählten Fächern und im Optionalbereich im Umfang von mindestens 130 CP gemäß den jeweiligen Fachspezifischen Bedingungen.

Bewerbung, Starttermin und Anmeldung
Die Bewerbung um einen Bachelorarbeitsplatz an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erfolgt durch die Studierenden selbst. Hierzu ist frühzeitig Kontakt mit den präferierten Prüfer:innen aufzunehmen. Sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt, kann mit den betreuenden Prüfer:innen ein individueller Starttermin vereinbart werden. Für die Anmeldung zur Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft sind von dem Studierenden folgende Formblätter beim Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaft einzureichen:

    • Formblatt A Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit (40.5 kB)
    • Formblatt B Nachweis über Mindestvoraussetzungen (39.7 kB)

WiWi-BOS

Ab dem Wintersemester 2021/2022 müssen sich zur Bearbeitung der Bachelorarbeit auch Studierende des 2-Fach-Bachelors im WiWi-BOS registrieren und ihre Präferenz eingeben. Dies dient jedoch alleine der Erfassung der Anmeldedaten und nicht, wie bei den 1-Fach-Bachelorn, der Zuteilung der Prüfer:innen. Die Studierenden müssen sich innerhalb des Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe im WiWi-BOS registrieren und die Prüfer:innen, die ihnen eine Zusage für die Betreuung der Bachelorarbeit erteilt haben, unbedingt auf Platz eins ihrer Präferenzangaben setzen. Anders als bei den 1-Fach-Bachelorn müssen die übrigen Prüfer:innen nicht in eine Präferenzreihenfolge gebracht werden. Die Registrierung und Präferenzabgabe via WiWi-BOS dient ausschließlich der Erfassung der Anmeldedaten. D.h. es kann von dem jeweils für die 1-Fach-Bachelor geltenden Starttermin der Bachelorarbeit abgewichen, und mit dem betreuenden Lehrstuhl ein individueller Starttermin vereinbart werden.

Formale Richtlinien

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt sechs Wochen. Bzgl. der formalen Richtlinien (Titelblatt, Formatierung, Bestandteile, Zitation, Verzeichnisse, Tabellen, Abbildungen, etc.) ist durch den Studierenden Kontakt mit den Prüfer:innen aufzunehmen.

Abgabe, mündliche Prüfung und Benotung
Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt spätestens bis 23:59 Uhr des Abgabetages via FlexNow. Hierfür muss zunächst die „Selbstständigkeitserklärung“ gelesen und bestätigt werden. Die “Selbstständigkeitserklärung” in der Abschlussarbeit selber entfällt hierdurch. Die PDF-Datei ist wie folgt zu benennen: Matrikelnummer_Nachname. Sofern weitere Dokumente, wie z.B. Excel-Tabellen oder Quellen, eingereicht werden müssen, ist dies bilateral über die Prüfer:innen zu klären.

Nach der Beurteilung des schriftlichen Teils erhält der Studierende vom entsprechenden Lehrstuhl eine Einladung zur mündlichen Prüfung. Die mündliche Prüfung ist keine eigenständige Prüfungsleistung und wird nicht gesondert bewertet.

Die Note der Bachelorarbeit wird ausschließlich in POS eingetragen, jedoch nicht in die Prüfungsverwaltungssysteme FlexNow bzw. eCampus.

Im Moodle-Kurs “Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” steht eine detaillierte Anleitung für den Upload der Abschlussarbeit via FlexNow zur Verfügung.

Sofern die Bachelorarbeit nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft absolviert wird, ist auch keine mündliche Abschlussprüfung zu absolvieren. Die Studierenden werden jedoch darauf hingewiesen, dass gem. Prüfungsordnung zum Abschluss des Studiums in jedem der Fächer, also auch in dem Fach Wirtschaftswissenschaft, im Rahmen der Modulprüfungen mindestens zwei verschiedene Prüfungsformen (z.B. schriftliche Klausur, Hausarbeit, mündliche Prüfung) absolviert werden müssen.

Gem. Prüfungsordnung haben die Studierenden zum Abschluss des Studiums in jedem ihrer beiden Fächer für ihre Modulprüfungen mindestens zwei verschiedene Prüfungsformen nachzuweisen.

Wird die Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft absolviert, ist diese Regelung im Fach Wirtschaftswissenschaft (BWL bzw. VWL) automatisch dadurch erfüllt, dass die Pflichtmodule i.d.R. die Prüfungsform Klausur aufweisen, und das Modul Bachelorarbeit aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil besteht. 

2-Fach-Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre müssen gem. der für sie geltenden Prüfungsordnung 71 CP in den zugehörigen Modulen absolvieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit angeboten, in der jeweiligen Ausrichtung (Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre) Module im Umfang von bis zu 10 weiteren CP zu absolvieren. Insgesamt können also im Fach Wirtschaftswissenschaft Module im Umfang von maximal 81 CP absolviert werden. 

In dem Moment, wo die Studierenden 180 CP durch Modulprüfungen im Rahmen der beiden Fächer und des Optionalbereichs gem. des geltenden Studienverlaufsplans, sowie durch die Bachelorarbeit erreicht haben, ist das Bachelorstudium  bestanden und somit abgeschlossen. D.h. die Anmeldung zu Modulen für zusätzliche CP ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. 

Anmeldung via FlexNow
Solange 81 CP noch nicht absolviert sind, können sich Studierende für die Prüfungen zu weiteren Modulen wie gewohnt via FlexNow anmelden. Die Anmeldung ist auf den Umfang beschränkt, dass bei Bestehen aller angemeldeten Prüfungen 81 CP nicht überschritten werden.

Beispiel 1:

  • Es sind bereits 66 CP absolviert.
  • Der Studierende möchte sich für drei weitere Modulprüfungen im Umfang von jeweils 5 CP, insgesamt also 15 CP, anmelden.
  • Bei Bestehen aller drei Modulprüfungen würden 66 + 15 = 81 CP erreicht.
  • Die Anmeldung zu den drei Modulprüfungen ist möglich.

Beispiel 2:

  • Es sind bereits 61 CP absolviert.
  • Der Studierende möchte sich für fünf weitere Modulprüfungen im Umfang von jeweils 5 CP, insgesamt 25 CP, anmelden.
  • Bei Bestehen aller fünf Modulprüfungen würden 61 + 25 = 86 CP erreicht.
  • Die Anmeldung zu den 5 Modulprüfungen wäre nicht möglich, da die zulässige Grenze von 81 CP überschritten werden würde.
  • Es ist lediglich die Anmeldung zu vier der fünf Modulprüfungen möglich.

Berechnung der Fachnote und Darstellung auf den Abschlussdokumenten
Werden mehr als die 71 verpflichtenden CP absolviert, gelten für die Berechnung der Fachnote des Fachs Wirtschaftswissenschaft die folgenden Regeln:

  • Die Fachnote ergibt sich immer aus 71 CP.
  • Alle Pflichtmodule im Umfang von 41 CP gehen immer vollständig in die Fachnote ein.
  • Von den Wahlpflichtmodulen gehen die besten Wahlpflichtmodulen im Umfang von 30 CP in die Fachnote ein.
  • Im Falle von mehreren in Frage kommenden Wahlpflichtmodulen mit der gleichen Note ist das Wahlfplichtmodul mit der zuerst erzielten Note maßgebend.
  • Führt die Nichtberücksichtigung eines 10 CP Wahlpflichtmoduls dazu, dass insgesamt weniger als 71 CP auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, wird dieses Wahlpflichtmodul berücksichtigt. Stattdessen wird das 5 CP Wahlpflichtmodul mit der nächst schlechteren Note nicht bei der Berechnung der Fachnote berücksichtig.

Beispiel für die Notenberechnung der Wahlpflichtmodule:

  • Neben den Pflichtmodulen im Umfang von 41 CP wurden Wahlpflichtmodule im Umfang von 40 CP mit den jeweils folgenden Noten absolviert:
    Modul 1 (10 CP): 1,3
    Modul 2 (10 CP): 1,3
    Modul 3 ( 5 CP): 1,7
    Modul 4 ( 5 CP): 2,3
    Modul 5 ( 5 CP): 2,7
    Modul 6 ( 5 CP): 3,3
  • In diesem Fall stammen die besten 30 CP der Wahlpflichtmodule aus den Modulen 1 bis 4.
  • Die Noten dieser vier Wahlpflichtmodule gehen in die Berechnung der Bachelornote ein.
  • Die Noten der Module 5 und 6 werden für die Notenberechnung nicht berücksichtigt.

Absolvierte Wahlpflichtmodule, die nicht in der Berechnung der Fachnote berücksichtigt werden, werden auf den Dokumenten zum Bachelorabschluss (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement, Transcript of Records) ausschließlich auf dem Transcript of Records unter „Zusatzprüfungen“ ausgewiesen. 

Übertragung der absolvierten Leistungen in eCampus
Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft melden sich für alle Modulprüfungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow an. Alle absolvierten Leistungen der 2-Fach-Bachelor werden seit dem Sommersemester 2020 jeweils in folgenden Zeiträumen automatisch in eCampus übertragen:

  • Leistungen des Sommersemesters: Übertragung in eCampus bis Ende November.
  • Leistungen des Wintersemesters: Übertragung in eCampus bis Ende Mai.

Leistungen, die vor dem Sommersemester 2020 absolviert wurden, wurden ggf. noch nicht in eCampus übertragen.
Die Übertragung erfolgt in diesen Fällen automatisch mit der Einreichung des Formblatt B im Rahmen der Anmeldung zur Bachelorarbeit.

 

Zeugniserstellung
Sobald alle erforderlichen Studienleistungen und CP erbracht wurden, kann vom Studierenden die Erstellung des Bachelorzeugnisses beantragt werden. Wurde die Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft absolviert, wird das Zeugnis von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erstellt. Hierzu ist von dem Studierenden das Formblatt C „Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte“ beim Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaft jeweils für das Zweitfach und den Optionalbereich einzureichen. Wurde die Bachelorarbeit an einer anderen Fakultät absolviert, wird das Zeugnis von dieser Fakultät erstellt. Das Formblatt C wird dann auf Anforderung von dem Studierenden von der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ausgefüllt.

 

In eCampus kann von den Studierenden selbstständig überprüft werden, welche Module inkl. CP Anzahl jeweils beim Erstfach, vom Zweitfach und vom Optionalbereich eingetragen sind.

 

Die Erstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen nach Einreichung aller erforderlichen Unterlagen durch den Studierenden.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft keine Auskünfte bzgl. der Regelungen des jeweiligen Zweitfachs bzw. des Optionalbereichs geben kann.

Hierzu zählen insbesondere Auskünfte, die die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Inhalte von Modulen betreffen. Insbesondere kann keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Prüfungen und welche Prüfungsformen an anderen Fakultäten zu absolvieren sind.

Studierende werden gebeten, sich an das jeweilige Prüfungsamt bzw. an den Optionalbereich zu wenden.

Masterstudiengänge

Für die Zulassung zum „Praxissemester“ im Studiengang M.Sc. Sales Management gilt folgende Voraussetzung:

  • Erfolgreicher Abschluss von Modulen im Umfang von mindestens 10 CP aus dem Bereich der Pflichtmodule.

Das „Praxissemester“ ist gem. § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung vor der Zulassung zur Masterarbeit erfolgreich zu absolvieren. Das bedeutet, dass die Prüfungsleistung zum Zeitpunkt der Anmeldung im FlexNow eingetragen sein muss.

Berufspraktische Tätigkeit (M.Sc. Economic Policy Consulting)
Der früheste Zeitpunkt der „Berufspraktischen Tätigkeit“ ist die vorlesungsfreie Zeit nach dem 1. Fachsemester.

Die „Berufspraktische Tätigkeit“ ist gem. § 15 Abs. 1 der Prüfungsordnung vor der Zulassung zur Masterarbeit erfolgreich zu absolvieren. Das bedeutet, dass die Prüfungsleistung zum Zeitpunkt der Anmeldung im FlexNow eingetragen sein muss.

Anmeldung via FlexNow durch das Prüfungsamt
Zum Studienstart erfolgt eine automatische Anmeldung zu der Prüfungsleistung „„Praxissemester“ (M.Sc. Sales Management) bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ (M.Sc. Economic Policy Consulting)“ im FlexNow durch das Prüfungsamt.

Die automatische Anmeldung durch das Prüfungsamt ist notwendig, damit das Praktikumsamt nach erfolgreicher Absolvierung des Praxissemesters bzw. der Berufspraktischen Tätigkeit die Leistung in FlexNow eintragen kann.

Der Zeitpunkt der Anmeldung zu der Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ durch das Prüfungsamt hat keinerlei Einfluss auf den tatsächlichen Zeitpunkt des „Praxissemesters“ bzw. der „Berufspraktischen Tätigkeit“. D.h. die Studierenden sind weiterhin frei in der Wahl des Zeitpunkts der Absolvierung dieser Prüfungsleistung.

Die Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ wird als offene Prüfungsleistung im FlexNow ausgewiesen, bis diese erfolgreich absolviert wurde. Als Prüfungsdatum wird dann das Datum eingetragen, zu dem die Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ tatsächlich absolviert wurde (ggf. relevant für BAföG-Empfänger). Dabei ist es irrelevant, ob die Prüfungsleistung im ersten Fachsemester oder im späteren Verlauf des Studiums absolviert wird.

Auf den Unterlagen zum Zeugnis wird das Semester, in dem die Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ im FlexNow angemeldet ist, nicht ausgewiesen.

Die automatische Anmeldung via FlexNow zu der Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktischen Tätigkeit“ hat also keinerlei Einfluss auf die Studierendendaten und den Studienverlauf und dient rein administrativen Zwecken.

Ansprechpartner
Bei Fragen zu der Prüfungsleistung „Praxissemester“ bzw. „Berufspraktische Tätigkeit“ wenden Sie sich bitte an das Praktikumsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Die Zulassung zur Masterarbeit setzt je nach Studiengang folgende Kriterien voraus:

  • Management and Economics/Management: Mind. 60 CP
  • Economics: Mind. 60 CP, abgeschlossener Kernbereich
  • Economic Policy Consulting: Mind. 60 CP, davon 20 CP aus Pflichtmodulen und 30 CP aus dem Praxissemester
  • Sales Management: Mind. 60 CP, davon 30 CP aus dem Pflichtbereich, 10 CP aus dem Modul „Sales and Marketing Research Methods“ und 10 CP aus dem Praktikum

Die Bewerbung um einen Masterarbeitsplatz erfolgt durch die Studierenden selbst. Es wird empfohlen, sich bei den Prüfer:innen, die für die Betreuung der Masterarbeit vom Studierenden favorisiert werden, frühzeitig über eventuelle zusätzliche Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren zu informieren

Sind die Voraussetzungen zur Zulassung zur Masterarbeit erfüllt, kann mit den Prüfer:innen ein individueller Starttermin vereinbart werden. Die Anmeldung zur Masterarbeit erfolgt nach Zusage durch die Prüfer:innen und spätestens zum vereinbarten Startdatum via FlexNow selbstständig durch die Studierenden. Das Verfahren ist vergleichbar mit der Anmeldung zu einer Modulprüfung.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 18 Wochen. Lediglich im Studiengang Management and Economics (Prüfungsordnung 2013, aktualisiert 2017) beträgt die Bearbeitungszeit im Bereich Economics 14 Wochen. Besitzt das Thema einen empirischen Gegenstand, kann die Bearbeitungszeit um 3 oder 6 Wochen verlängert werden.

Bzgl. der formalen Richtlinien (Titelblatt, Formatierung, Bestandteile, Zitation, Verzeichnisse, Tabellen, Abbildungen, etc.) ist durch den Studierenden Kontakt mit den Prüfer:innen aufzunehmen. 

Die Abgabe der Masterarbeit (Format: PDF) erfolgt spätestens bis 23:59 Uhr des Abgabetages via FlexNow. Hierfür muss zunächst die „Selbstständigkeitserklärung“ gelesen und bestätigt werden. Die “Selbstständigkeitserklärung” in der Abschlussarbeit selber entfällt hierdurch. Die PDF-Datei ist wie folgt zu benennen: Matrikelnummer_Nachname. Sofern weitere Dokumente, wie z.B. Excel-Tabellen oder Quellen, eingereicht werden müssen, ist dies bilateral über die Prüfer:innen zu klären. 

Nach der Beurteilung des schriftlichen Teils erhält der Studierende vom entsprechenden Lehrstuhl eine Einladung zur mündlichen Prüfung.

Im Moodle-Kurs “Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” steht eine detaillierte Anleitung für die Anmeldung, die Themenvergabe und die Abgabe der Abschlussarbeit via FlexNow zur Verfügung. 

Die Masterstudiengänge „Economics“ und „Management“ werden eingestellt. Eine Neueinschreibung in diese beiden Studiengänge war letztmalig zum Sommersemester 2020 möglich. Für die Studierenden im Studiengang „Economics“ bzw. „Management“ bedeutet dies konkret folgendes:

 

Studienabschluss und Rückmeldung
Eine letztmalige Rückmeldung ist zum Wintersemester 2024/2025 möglich.

Studierende, die bis zum 31.03.2025 das Studium nicht abgeschlossen haben, verlieren den Studierendenstatus. Das Studium ist somit nicht abgeschlossen. Die Studierenden sind aber weiterhin berechtigt, dieses oder ein vergleichbares Studium an einer anderen Universität abzuschließen oder in einen anderen Masterstudiengang der Fakultät zu wechseln.

Ursprünglich war das Auslaufen der alten Prüfungsordnungen zum Sommersemester 2023 vorgesehen. Aufgrund der eventuellen Einschränkungen für Studierende im Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/2021 und Sommersemester 2021 wurde dieser Zeitpunkt jedoch verschoben.

 

Ablegen von Prüfungsleistungen
Der Prüfungsanspruch gilt bis einschließlich Wintersemester 2024/2025. D.h. die letzte Prüfung kann am 31.03.2025 abgelegt werden.

Ab dem Sommersemester 2025 entfällt der Prüfungsanspruch (gilt auch für Wiederholungsprüfungen und die Masterabschlussarbeit). D.h. ab dem 01.04.2025 können keine Prüfungen mehr in diesen beiden Studiengängen abgelegt werden.

 

Abschlussarbeit
Spätester möglicher Starttermin: Ende des Sommersemesters 2024 (30.09.2024). Spätester möglicher Termin der mündlichen Prüfung: 31.03.2025.

 

M.Sc. Economics: Wahlpflichtmodule außerhalb des Kernbereichs
Der § 6 Abs. 3 der Prüfungsordnung M.Sc. Economics ist bis zum Auslaufen der Prüfungsordnung außer Kraft gesetzt.

D.h. Wahlpflichtmodule außerhalb des Kernbereichs im vierten oder höheren Fachsemester können auch absolviert werden, wenn der Kernbereich noch nicht erfolgreich abgeschlossen ist.

Einen gesonderten Antrag bedarf es hierfür nicht.

 

Bewerbung für andere M.Sc.-Studiengänge
Studierende der Masterstudiengänge „Economics“ und „Management“ haben nach wie vor die Möglichkeit, sich für eine Zulassung für das erste oder ein höheres Fachsemester der weiteren M.Sc.-Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zu bewerben. Studierende, die einen Studiengangwechsel anstreben, sollten frühzeitig ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung führen. 


Prüfungsleistungen, die in den Masterstudiengängen „Economics“ oder „Management“ erbracht wurden, können bei einem Wechsel in einen anderen Masterstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft auf Antrag des Studierenden anerkannt werden. Hierbei sind die durch die Regularien des jeweiligen neuen Studiengangs gesetzten Grenzen zu beachten.

Prüfungsan- und Abmeldungen

Studierende des Masterstudiengangs Econometrics melden sich für alle Prüfungen über das Prüfungsanmeldesystem bologna online study service (BOSS) der TU Dortmund an.

Fristen
Für alle Prüfungsanmeldungen und Prüfungsabmeldungen gelten die Fristen der TU Dortmund.

Kontakt an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Ruhr-Universität
Bei Fragen wenden sich Studierende an Maike Metz-Peeters:
Tel: +49 (0)234 32-27563
E-Mail: Maike.Metz-Peeters@rub.de

Informationen für Studierende anderer Fakultäten

Für Studierende anderer Fakultäten ist in Abhängigkeit des Studiengangs die Absolvierung von verschiedenen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft möglich.

Informieren Sie sich über Ihre Studienberatung bzw. unter Angabe Ihres Studiengangs über das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (wiwi-pa-nebenfach@rub.de) unbedingt vor dem Beginn der Veranstaltungen zu dem jeweiligen Modul, ob Sie zur Teilnahme berechtigt sind. Sollten Sie nicht zur Teilnahme berechtigt sein, können Sie auch nicht an der für die Vergabe von CP notwendigen Modulprüfung teilnehmen.

Grundsätzlich empfehlen wir für Studierende anderer Fakultäten die Absolvierung der Module des Zentrums für ökonomische Bildung (ZföB), da dieses speziell für Studierende anderer Fakultäten, ohne wirtschaftswissenschaftliche Vorkenntnisse konzipiert wurde. 

Eine Übersicht aller Module, die an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft im jeweiligen Semester für die Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angeboten werden, finden Sie auf der Website der Fakultät für Wirtschafswissenschaft unter „Stundenpläne & Modulhandbücher“

Eine verbindliche und gültige Teilnahme an Modulprüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Ohne Anmeldung existiert kein Prüfungsanspruch.

Die Anmeldung zu Modulprüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat innerhalb festgelegter Anmeldezeiträume zu erfolgen.

 Die Anmeldezeiträume für die Prüfungen der Module des ZföB finden Sie auf der Website des ZföB unter Lehre. Die Anmeldezeiträume für die Module der Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes unter “Informationen & Übersichten” bei dem jeweiligen Semester.

Das Anmeldeverfahren variiert nach Studiengang und Modul.

FlexNow

  • G-Reihe: ECUE/Sozialwissenschaft/WPOA
  • I-Reihe: Alle Studiengänge (Ausnahme: Anmeldungen zum Modul „Einführung in das Marketing“ erfolgen via Anmeldeformular)
  • M-Reihe: Management & Consulting im Sport/Sportwissenschaft/Wirtschaftspsychologie
  • N-Reihe: Biochemie/Biologie/Chemie/Geographie/Mathematik/Physik

Module, die zur Prüfungsanmeldung nicht im FlexNow angezeigt werden, dürfen i.d.R. nicht absolviert werden.

eCampus

  • 2-Fach-Bachelor, die Module im Rahmen des Optionalbereichs absolvieren.

Bitte beachten Sie den folgenden Ablauf für Anmeldungen via eCampus:

  1. Anmeldung durch die Studierenden.
  2. Nach Ablauf der Anmeldefrist Zuteilung durch die Modulverantwortlichen. Wir bitten darum, vor Ablauf der Anmeldefrist von Anfragen zur Teilnahmebestätigung abzusehen.
  3. Nach Zuteilung durch die Modulverantwortlichen Bestätigungs-E-Mail an die Studierenden mit Teilnahmebestätigung.
  4. Die Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. 

Die Anmeldung via eCampus ist für Module an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft für keinen anderen Studiengang zulässig, auch wenn die Module ggf. für die Studierenden in eCampus angezeigt werden.

Anmeldeformular

Für alle anderen Studiengänge erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen über das Anmeldeformular per E-Mail an wiwi-pa-nebenfach@rub.de.

Die Anmeldung zu den Prüfungen über das Anmeldeformular erfolgt darüber hinaus grundsätzlich für die folgenden Studierenden:

  • Studierende aus dem Ausland, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert sind.
  • Alle Promotionsstudierenden, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft promovieren.
  • Teilnehmende über das Praxisprogramm Wirtschaft.

Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe oder Übertragung von Noten und Leistungen durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft an andere Prüfungsämter. Damit die Noten und Leistungen in die Systeme der Heimatfakultäten übertragen werden, sind daher selbstständig von den Studierenden Leistungsnachweise bei den Prüfungsämtern der Heimatfakultät einzureichen. 

Die Erstellung von diesen Leistungsnachweisen erfolgt in Abhängigkeit von dem Anmeldeverfahren zu dem jeweiligen Modul.

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via FlexNow angemeldet haben:

  • Selbstständiges Generieren von Leistungsnachweisen von den Studierenden via FlexNow

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via eCampus angemeldet haben:

  • Einsehen der Leistungen von Fakultäten, die mit eCampus arbeiten, bei eCampus bzw. selbstständige Generierung der Leistungsnachweise von den Studierenden via eCampus

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via Anmeldeformular angemeldet haben:

Für Fragen zu den Themen Prüfungsanmeldung, Leistungsnachweise, Prüfungsunfähigkeit etc. wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft:

wiwi-pa-nebenfach@rub.de

Für inhaltliche Fragen zu den Modulen des ZföBs wenden Sie sich bitte an das Zentrum für ökonomische Bildung:

Website des ZföB

zfoeb@rub.de 

Prüfungsordnungen

Master of Science

Finance, Accounting, Auditing, Controlling, Taxation

Sonstige Masterstudiengänge

Promotion

Die Prüfungsordnung und Informationen zu Promotionen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Promotion an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Habilitation

Die Prüfungsordnung und Informationen zu Habilitationen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie hier.

Aufgehobene Studiengänge

Diplom-Ökonom/-in

Diplom-Wirtschaftsingenieur/-in

Formulare

Für das Betrachten und Ausfüllen von PDF-Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader, beispielsweise den kostenlosen Adobe Reader.

WICHTIG! Zur Nutzung der Formularfelder die Datei bitte zunächst auf der Festplatte speichern und von dort öffnen. Alternativ kann bei der Meldung „Please wait …“ im Browser die Option „Mit anderem Programm ansehen“ (o.Ä.) gewählt werden.

Sofern nicht anders angegeben sind die Anträge etc. beim Prüfungsamt einzureichen.

Studiengangsunabhängige Formulare

Anerkennungen und Einstufungen

Bachelor Management and Economics (1-fach-Bachelor)

Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach-bachelor BWL bzw. VWL)

Masterstudiengänge

FlexNow

Eine verbindliche und gültige Prüfungsanmeldung (unabhängig von eventuellen zusätzlichen Auswahlverfahren an dem prüfenden Lehrstuhl) muss immer auch in der veröffentlichten Anmeldefrist über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow erfolgen. 

Sollte keine Anmeldung in FlexNow vorliegen, existiert auch kein Prüfungsanspruch und es kann keine Leistung verbucht werden.  

Für den Zugang zu FlexNow mit dem Smartphone bzw. Tablet muss auf dem jeweiligen Gerät die App „Forgerock Authenticator“ installiert sein. Außerdem muss im Active Directory die Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert, und „Anmeldung mit Smartphone“ ausgewählt sein.

 

Eine ausführliche Anleitung sowie ein Troubleshooting für das Einloggen befindet sich auf der Website von FlexNow.

Nur möglich mit RUB-Cards, die vor Juli 2020 ausgestellt wurden

Für den Zugang zu FlexNow mit der RUB-Card muss auf dem jeweiligen Rechner der RUB-Card Treiber installiert sein.

Für die Anmeldung zu FlexNow benötigen Sie eine RUBCard. 

Zudem wird ein Chipkartenlesegerät benötigt. Dieses kann beispielsweise im Studierendensekretariat und in Elektrogeschäften erworben werden.

Der Login erfolgt mit dem sechsstelligen PIN der RUBCard.

Für die Nutzung der Rechner an den CIP-Inseln ist eine einmalige Registrierung im sog. Active Directory erforderlich.

Bei technischen Fragen hilft der FlexNow-Support.

Kontakt

Prüfungsamt

Prüfungsauschussvorsitzender

Stellvertretender Prüfungsauschussvorsitzender

Leiterin des Prüfungsamtes

GD 03/183

Telefon: 0234 3225316

E-Mail: wiwi-pa@rub.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung, per Telefon, online oder vor Ort.

Mitarbeiter:innen

GD 03/190

Telefon: 0234 3225314

 

GD 03/190

Telefon: 0234 3212616

GD 03/189

Telefon: 0234 3228316

 

Auszubildende

GD 03/189

Telefon: 0234 3222911

Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Gebäude GD, Ebene 03, Raum 189
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

 

Fotos: ©RUB, Marquard

Tel.:

0234 – 32 22237
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie stets eventuelle Einschränkungen unter Aktuelle Meldungen.

E-Mail:

Bachelor-Studierende: wiwi-pa-bsc@rub.de
Master-Studierende: wiwi-pa-msc@rub.de