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Anrechnungen von im Ausland erbrachten Leistungen

Im Ausland erbrachte Leistung können für die speziell eingerichteten Module "(Advanced) Management and Application I-VI" mit jeweils 5 ECTS angerechnet werden. Eine Anrechnung für andere Veranstaltungen unseres Lehrstuhls ist nicht möglich. Setzen Sie sich bitte vor Antritt ihres Auslandsaufenthaltes mit uns in Verbindung, damit geklärt werden kann, ob eine Anrechnung ihres gewünschten Faches möglich ist.

Nach erfolgter Absprache und erfolgreicher Absolvierung ihres Auslandaufenthaltes vereinbaren Sie bitte per Mail (hrm@rub.de) einen Termin zur Anrechnung. Zu diesem Termin bringen Sie das auf der Internetseite des Prüfungsamtes erhältliche Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen und Ihr Transcript of Records von der ausländischen Universität mit.

 

Anrechnungen von Leistungen bei Wechsel der Universität

Sollten Sie von einer anderen Universität an die Ruhr-Universität gewechselt haben, ist im Einzelfall zu prüfen, ob Leistungen angerechnet werden können. Setzen Sie sich diesbezüglich mit der Studienfachberatung vom Studiendekanat in Verbindung.

 

Anrechnung von Bachelormodulen im Masterstudiengang "Management" M.Sc.

Mit Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung für den Masterstudiengang "Management" können gemäß §5 Abs. 3 bis zu 20 ECTS‐Punkte durch die Belegung von Modulen des Bachelorstudiengangs "Management and Economics" der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erworben werden. Die Belegung eines Bachelormoduls ist ausgeschlossen, falls die Masterstudentin / der Masterstudent dieses Bachelormodul bereits im Rahmen des eigenen Bachelorstudiums absolviert hat.

Der Lehrstuhl für Human Resource Management bietet Studierenden des Masterstudiengangs "Management" die Möglichkeit, das Bachelormodul "Personalökonomik I" (10 ECTS) des Bachelorstudiengangs zu belegen.

Da dieses Modul oder ein inhaltlich weitgehend deckungsgleiches Modul an anderen Universitäten noch nicht absolviert worden sein darf, haben Studierende vor einer Belegung von "Personalökonomik I" ihr Bachelorzeugnis, inkl. Transcript of Records, vorzulegen. Die Vorlage der genannten Dokumente in Verbindung mit einem Lichtbildausweis erfolgt im Sekretariat des Lehrstuhls für Human Resource Management, Raum GD 02/329 oder per Mail an hrm@rub.de.

Nach erfolgter Prüfung durch den Lehrstuhl erhalten Studierende ggf. eine schriftliche Bestätigung darüber, dass das Bachelormodul "Personalökonomik I" belegt werden darf. Diese Bestätigung ist bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren. Die Bestätigung erfolgt auf dem nebenstehenden Formular.