Einführung in die Energiewirtschaft und das Energiewirtschaftsrecht
Die Teilnehmenden sollen energiebezogene Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie diese einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge der hoch dynamisch verlaufenden „Energiewende“ einzelne gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Den Studierenden soll ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Aspekte der Energiewirtschaft derzeit besonders problembehaftet bzw. praxisrelevant sind. Insgesamt erhalten sie einen soliden Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zur allgemeinen Struktur der Energiewirtschaft wie zur Systematik und den (internationalen, europäischen u. nationalen) Regelungsebenen des Energierechts.
Wahlpflichtmodul im Master
Die entsprechenden Vertiefungen/ Einordnungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Dozent*innen:
Infomaterial (PDF Download):
Anmeldemodalitäten:
Die Vorlesung von Prof. Dr. Otto findet online via Teams statt. Die entsprechenden Links finden sich im zugehörigen Moodlekurs.
Abschluss der Vorlesung bildet eine Präsenzklausur. Die Anmelde- und Abmeldezeiträume entnehmen Sie bitte den Seiten des Prüfungsamtes.
Termin der Abschlussklausur: tba
Art
Vorlesung
Veranstaltungsnummer
075 281
Rhythmus
SoSe
WiSe
Ort
online
Blockveranstaltung/en
09.05.2023
14:00 Uhr
–
16:00 Uhr
online
23.05.2023
14:00 Uhr
–
16:00 Uhr
online
30.05.2023
14:00 Uhr
–
16:00 Uhr
online
20.06.2023
14:00 Uhr
–
16:00 Uhr
online