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Sommersemester 2025 -
Termine und Infos

Der reguläre Anmeldezeitraum für Prüfungen im Sommersemester 2025 via FlexNow geht von Montag, den 26. Mai bis Freitag, den 20. Juni 2025. Der Abmeldezeitraum für Prüfungen via FlexNow endet i.d.R. jeweils eine Woche vor der entsprechenden Prüfung.

Je nach Modul können gesonderte An- und Abmeldezeiten gelten. Dies gilt insbesondere für Wiederholungsprüfungen, Hausarbeitsseminare o.ä. Die An- und Abmeldezeiten für jedes einzelne Modul sind der Übersicht der Prüfungstermine zu entnehmen.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die An- und Abmeldezeiträume, die Prüfer*innen, die Prüfungsformen und die genehmigte Hilfsmittel für jede einzelne Modulprüfung finden Sie hier:

Bachelormodule

Mastermodule

Die Hörsaaleinteilung für die Prüfungen „Wertorientierte Unternehmensführung“, „Strategisches Management“ und „Grundlagen der Mikroökonomik“ wird nach dem 05. April unter „Hörsäle“ kommuniziert. 

Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldezeit kann keine An- bzw. Abmeldung zu bzw. von einer Prüfung erfolgen! 

Für die Prüfungen, die in dem Zeitraum zwischen Montag, den 21. Juli bis Freitag, den 15. August 2025 vom Prüfungsamt organisiert werden, finden Sie hier jeweils bis zwei Tage vor der Prüfung die Einteilung der Hörsäle nach Buchstabengruppen der Nachnamen der Studierenden an dieser Stelle.

Die Prüfungen, die hier nicht aufgeführt werden, werden jeweils von den Prüfer*innen direkt durchgeführt. Die Informationen bzgl. der Hörsäle finden Sie für diese Prüfungen auf den Websites der Lehrstühle bzw. in den entsprechenden Moodle-Kursen.

Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe im WiWi-BOS durch die Studierenden:

  • Dienstag, 11. März, 9:00 Uhr bis Dienstag, 01. April 2025, 12:00 Uhr

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt:

  • Bis Dienstag, 01. April 2025, 12:00 Uhr

Zuteilung der Studierenden mit Zusage von Prüfer*in:

  • Bis Montag, 07. April 2025, 12:00 Uhr

Zuteilung der Studierenden ohne Zusage von Prüfer*in durch Losverfahren:

  • Mittwoch, 09. April 2025, 12:00 Uhr

Zuweisung der Themen:

  • Mittwoch, 09. April 2025, 12:00 Uhr bis Dienstag, 15. April 2025, 14:00 Uhr

Veröffentlichung der Themen (Bearbeitungsbeginn):

  • Mittwoch, 16. April 2025, 09:00 Uhr

Abgabe 2-Fach-Bachelor (Bearbeitungszeit 6 Wochen):

  • Bis Mittwoch, 28. Mai 2025, 23:59 Uhr

Abgabe 1-Fach-Bachelor (Bearbeitungszeit 9 Wochen):

  • Bis Mittwoch, 18. Juni 2025, 23:59 Uhr

Achtung: Das Prüfungsamt empfiehlt dringend eine Abgabe bis 15:00 Uhr am spätestmöglichen Abgabetag, da nur so gewährleistet werden kann, dass bei eventuell auftretenden Fragen die entsprechenden Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

Vor der Berechnung des Zeugnisses erscheint auf dem Datenblatt aus FlexNow der Zusatz „Die Bachelorprüfung/Masterprüfung ist noch nicht bestanden“, auch wenn bereits alle Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Die Erstellung eines Zeugnisses kann grundsätzlich nach Absolvierung der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen. 

Im Zeitraum von Montag, den 18. August bis Dienstag, den 09. September 2025 werden keine Zeugnisse ausgestellt. In diesem Zeitraum werden alle bis dahin noch nicht berechneten Zeugnisse des Semesters gesammelt berechnet. Diese Zeugnisse können am Mittwoch, den 10. September 2025 zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr oder zu einem späteren Zeitpunkt zu den Sprechstundenzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

Absolvierung der Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Beantragung des Bachelorzeugnisses unter wiwi-pa-bsc@rub.de nach Absolvierung der letzten Prüfungsleistung,
  • inkl. Einreichung Formblatt C „Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte“ für Zweitfach und Optionalbereich.
  • Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen.

Absolvierung der Bachelorarbeit an einer anderen Fakultät

  • Zeugniserstellung durch die Fakultät, an der die Bachelorarbeit absolviert wurde.

Die Absolvent*innenfeier für die Ehrung der Bachelor- und Master-Absolvent:innen des Sommersemesters 2025 findet am Freitag, den 24. Oktober 2025 um 15:00 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität statt. 

Die Einladungen an die Absolvent:innen des Sommersemesters 2025 werden Mitte Oktober 2025 versendet. 

Eine Übersicht über die bestellten Prüfer*innen der Bachelor- und Masterarbeiten für das Sommersemester 2025 finden Sie hier:

Prüfer*innen Abschlussarbeiten

Wintersemester 2024/2025 -
Termine und Infos

Der reguläre Anmeldezeitraum für Prüfungen im Wintersemester 2024/2025 via FlexNow geht von Montag, den 09. Dezember 2024 bis Freitag, den 03. Januar 2025. Der Abmeldezeitraum für Prüfungen via FlexNow endet i.d.R. jeweils eine Woche vor der entsprechenden Prüfung.

Je nach Modul können gesonderte An- und Abmeldezeiten gelten. Dies gilt insbesondere für Wiederholungsprüfungen, Hausarbeitsseminare o.ä. Die An- und Abmeldezeiten für jedes einzelne Modul sind der Übersicht der Prüfungstermine zu entnehmen.

Eine Übersicht über die Prüfungstermine, die An- und Abmeldezeiträume, die Prüfer*innen, die Prüfungsformen und die genehmigte Hilfsmittel für jede einzelne Modulprüfung finden Sie hier:

Bachelormodule

Mastermodule

Bitte beachten Sie: Nach Ablauf der An- bzw. Abmeldezeit kann keine An- bzw. Abmeldung zu bzw. von einer Prüfung erfolgen!

Für die Prüfungen, die im Zeitraum zwischen Montag, den 03. Februar und Freitag, den 28. Februar 2025 vom Prüfungsamt organisiert werden, finden Sie hier jeweils bis zwei Tage vor der Prüfung die Einteilung der Hörsäle nach Buchstabengruppen der Nachnamen der Studierende:

Hörsaaleinteilung_Prüfungen Organisation Prüfungsamt

Die Prüfungen, die hier nicht aufgeführt werden, werden jeweils von den Prüfer*innen direkt durchgeführt. Die Informationen bzgl. der Hörsäle finden Sie für diese Prüfungen auf den Websites der Lehrstühle bzw. in den entsprechenden Moodle-Kursen.

Zeitraum für die Anmeldung und Präferenzabgabe im WiWi-BOS durch die Studierenden:

  • Dienstag, 10. September 9:00 Uhr bis Dienstag, 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr

Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen beim Prüfungsamt:

  • Bis Dienstag, 01. Oktober 2024, 12:00 Uhr

Zuweisung der Themen:

  • Donnerstag, 10. Oktober, 12:00 Uhr bis Mittwoch, 16. Oktober 2024, 14:00 Uhr

Veröffentlichung der Themen (Bearbeitungsbeginn):

  • Donnerstag, 17. Oktober 2024, 09:00 Uhr

Abgabe 2-Fach-Bachelor (Bearbeitungszeit 6 Wochen):

  • bis Donnerstag, 28. November 2024, 23:59 Uhr

Abgabe 1-Fach-Bachelor (Bearbeitungszeit 9 Wochen):

  • bis Donnerstag, 19. Dezember 2024, 23:59 Uhr

Achtung: Das Prüfungsamt empfiehlt dringend eine Abgabe bis 15:00 Uhr am spätestmöglichen Abgabetag, da nur so gewährleistet werden kann, dass bei eventuell auftretenden Fragen die entsprechenden Ansprechpartner*innen zur Verfügung stehen.

Vor der Berechnung des Zeugnisses erscheint auf dem Datenblatt aus FlexNow der Zusatz „Die Bachelorprüfung/Masterprüfung ist noch nicht bestanden“, auch wenn bereits alle Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Die Erstellung eines Zeugnisses kann grundsätzlich nach Absolvierung der letzten Prüfungsleistung beantragt werden. Die Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen. 

Im Zeitraum von Montag, den 17. Februar bis Dienstag, den 11. März 2025 werden keine Zeugnisse ausgestellt. In diesem Zeitraum werden alle bis dahin noch nicht berechneten Zeugnisse des Semesters gesammelt berechnet. Diese Zeugnisse können am Mittwoch, den 12. März 2025 zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr oder zu einem späteren Zeitpunkt zu den Sprechstundenzeiten im Prüfungsamt abgeholt werden.

Absolvierung der Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Beantragung des Bachelorzeugnisses unter wiwi-pa-bsc@rub.de nach Absolvierung der letzten Prüfungsleistung,
  • inkl. Einreichung Formblatt C „Nachweis aller erforderlichen Studienleistungen und Kreditpunkte“ für Zweitfach und Optionalbereich.
  • Ausgabe erfolgt i.d.R. innerhalb von vier Wochen.

Absolvierung der Bachelorarbeit an einer anderen Fakultät

  • Zeugniserstellung durch die Fakultät, an der die Bachelorarbeit absolviert wurde.

Die Absolvent*innenfeier für die Ehrung der Bachelor- und Master-Absolvent*innen des Wintersemesters 2024/2025 findet am Donnerstag, den 08. Mai 2025 um 16:00 Uhr im Veranstaltungszentrum der Ruhr-Universität statt. 

Die Einladungen an die Absolvent*innen des Wintersemesters 2024/2025 werden Anfang April 2025 versendet. 

Eine Übersicht über die bestellten Prüfer*innen der Bachelor- und Masterarbeiten für das Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier:

Prüfer*innen Abschlussarbeiten

Informationen rund ums Studium

Informationen für alle Studiengänge

Studierende, die aufgrund von vorübergehenden physischen oder psychischen Einschränkungen an der Teilnahme einer Prüfung verhindert sind, gehen wie folgt vor:

  • Ausfüllen derÄrztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeitdurch eine Ärztin / einen Arzt,
  • innerhalb von fünf Werktagen (Montag bis Samstag) nach der versäumten Prüfung,
  • Speicherung als PDF unter der Bezeichnung Matrikelnummer_Nachname_Modulname,
  • Versandt per E-Mail vom RUB-E-Mail Account (Vorname.Nachname@rub.de bzw. @edu.rub.de),
  • an das Prüfungsamt (Bachelor: wiwi-pa-bsc@rub.de, Master: wiwi-pa-msc@rub.de, Studierende anderer Fakultäten: wiwi-pa-nebenfach@rub.de). 

Der Prüfungsversuch wird bei Einreichung dieser Bescheinigung im FlexNow-System mit „Anerkannte Krankheit (Attest)“ gekennzeichnet und nicht gezählt.

Prüfungen, zu denen Sie angemeldet sind und nicht erscheinen, werden mit einem „Versäumnis“ (5,0) bewertet und als Fehlversuch gezählt, wenn keine „Ärztliche Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit“ eingereicht wird.

Das Vorgehen für Studierende, die, aufgrund von dauerhaften physischen oder psychischen Einschränkungen, nicht in der Lage sind eine Prüfung ganz oder teilweise abzulegen, ist wie folgt:

  • Wahrnehmung eines Beratungsgesprächs beim „Beratungszentrum zur Inklusion Behinderter“ (BZI) des AKAFÖs zur Eruierung eines möglichen Anspruchs auf Nachteilsausgleich. 
  • Ausfüllen des Antrag auf Nachteilsausgleich_inkl. Fragebogen ärztliche Empfehlung durch eine Fachärztin / einen Facharzt (bei psychischen Behinderungen bzw. psychischen chronischen Krankheiten Fachärztin/Facharzt für psychosomatische Medizin oder Psychiatrie).
  • Prüfung des Antrags durch den Prüfungsausschuss.
  • Bei Genehmigung: Ausstellen einer Bescheinigung, in der Nachteilsausgleiche für jeweilige Prüfungsformen aufgeführt sind.
  • Zur Umsetzung: Vorlegen der Bescheinigung durch die Studierenden nach Prüfungsanmeldung, jedoch spätestens vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung, beim jeweiligen Lehrstuhl.
  • Empfehlung für BAföG-Empfänger*innen: Einreichung der Bescheinigung im Rahmen des Nachweises der „Üblichen Leistungen“.

Eine Prüfung zu einem Modul wird im Semester jeweils einmal angeboten. Es gibt keine Erst- und Zweittermine, sondern immer nur einen Prüfungstermin pro Semester.

Prüfungen Pflichtmodule Bachelorstudiengänge

  • Jede Prüfung findet pro Semester einmal statt.
  • Dies ist unabhängig davon, ob die Veranstaltungen (Vorlesung, Übung, etc.) ebenfalls angeboten werden.
  • Finden keine Veranstaltungen statt, findet die Prüfung zu dem Pflichtmodul bereits zu Semesterstart (SoSe: April, WiSe: Oktober) statt.

Prüfungen Wahlpflichtmodule

Ob in einem Semester, in dem die Veranstaltung eines Moduls nicht stattfindet, trotzdem eine Prüfung stattfindet, ist der jeweiligen Prüfungsübersicht des Semesters zu entnehmen.

Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen bzw. Nachschreibprüfungen

  • Die Anmeldung erfolgt, wie auch zu den regulären Terminen, innerhalb der veröffentlichten Anmeldezeiten via FlexNow.
  • Bei Nichtbestehen einer Prüfung erfolgt keine Zwangsanmeldung zu einem eventuellen Folgetermin.
  • Die Anmeldung zu einer Modulprüfung, zu der die Veranstaltung in dem entsprechenden Semester nicht stattfindet, setzt kein Nichtbestehen des Moduls in einem vorherigen Semester voraus.

Bereich 

  • Die Module der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft sind jeweils dem Bereich Economics, Law und / oder Management zugeordnet.
  • Für den Abschluss des Studiums sind von 1-Fach-Bachelor-Studierenden Module im Umfang von mindestens 20 CP aus dem Bereich Economics und mindestens 10 CP aus dem Bereich Management zu absolvieren.
  • Für den Abschluss des Studiums sind von Master-Studierenden Module im Umfang von mindestens 20 CP aus dem Bereich Economics und mindestens 20 CP aus dem Bereich Management zu absolvieren.

Zuordnung der CP zu dem entsprechenden Bereich

  • Von Seiten der Studierenden ist für die Zuordnung der CP zu dem entsprechenden Bereich nichts zu unternehmen!
  • Bei Bestehen eines Moduls rechnet das FlexNow-System die absolvierten CP automatisch dem entsprechenden Bereich zu. 
  • Bei Modulen, die sowohl dem Bereich Management als auch dem Bereich Economics zuzuordnen sind, werden die absolvierten CP automatisch dem Bereich (Management oder Economics) zugeordnet, in dem den Studierenden CP fehlen, um die CP, die innerhalb des Studiums im Bereich Management / Economics absolviert werden müssen.

Bereiche vs. Vertiefungen

  • Bereiche müssen absolviert werden, Vertiefungen können absolviert werden.
  • Die Zuordnung von absolvierten CP zu einem Bereich erfolgt unabhängig von der Wahl der Vertiefung, in der eine Modulprüfung angemeldet wird.
  • Insbesondere muss eine Modulprüfung nicht in der Vertiefung „General Economics“ bzw. „General Management“ angemeldet werden, damit die CP bei Bestehen des Moduls dem Bereich Economics bzw. Management zugerechnet werden. 

Bachelor

  • Ob ein Modul dem Bereich Economics, Law oder Management zuzuordnen ist, ist dem Modulhandbuch bei der jeweiligen Modulbeschreibung unter „Verwendung des Moduls“ zu entnehmen.
  • Der Bereich Law ist im Bachelor ein eigenständiger Bereich. Er zählt somit weder zu dem Bereich Economics noch zu dem Bereich Management.

Master

  • Ob ein Modul dem Bereich Management, Economics oder Law zuzuordnen ist, ist dem Inhaltsverzeichnis des Modulhandbuchs zu entnehmen. Die Module sind hier in die folgenden Bereiche untergliedert: „Wahlbereich Economics“, „Wahlbereich Management“, „Wahlbereich Economics/Wahlbereich Management“.
  • Der Bereich Law fällt im Master zusammen mit den Bereichen Economics und Management. Er zählt somit zu beiden Bereichen Economics und Management.

Für die Regularien und weiterführende Informationen rund um das Thema Vertiefungen wird insbesondere auf die folgenden Dokumente verwiesen:

  • Prüfungsordnung in der aktuell gültigen Fassung.
  • Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” -> Prüfungsordnungen -> Die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnungen. 

In folgenden Studiengängen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft können Vertiefungen erreicht werden:

  • Bachelor Management and Economics
  • Master Management and Economics
  • Master Economic Policy Consulting
  • Master Finance, Accounting, Auditing, Controlling and Taxation

Hierbei sind insbesondere die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Die Wahl einer Vertiefung erfolgt jeweils bei der Anmeldung zu der Prüfung zu einem Modul via FlexNow.
  • Im Bachelor und im Master Management and Economics sind Vertiefungen nicht verpflichtend. Bei Modulen, die keiner Vertiefung zugerechnet werden sollen, sind die jeweiligen Prüfungen im Wahlbereich via FlexNow anzumelden.
  • Im gesamten Studium kann einmalig ein Antrag auf Wechsel einer Vertiefung gestellt werden. Die Anträge für den Wechsel sind unter Formulare zu finden.

Bei Prüfungen, bei denen ein nicht-programmierbarer Taschenrechner als Hilfsmittel zugelassen ist, gehen die Prüfer*innen bei der Erstellung der Prüfung davon aus, dass jeder Prüfling über einen Taschenrechner mit den gängigen mathematischen Funktionen verfügt. Hierzu zählen die Grundrechenarten, Prozent-, Quadrier- und Quadratwurzelautomatik, Potenzfunktion sowie logarithmische und trigonometrische Funktionen.

Ein nicht-programmierbarer Taschenrechner ist dadurch definiert, dass er

  • keine Texte oder Formeln speichern kann,
  • nicht drahtlos mit anderen Geräten kommunizieren kann,
  • über keine alphanumerische Tastatur verfügt,
  • kein grafisches Display (z.B. zur Darstellung von Funktionsgraphen) besitzt.

Notenübersichten können via FlexNow unter „Datenblatt“ bzw. „Datenblatt prüfbar“ in deutscher und in englischer Sprache von den Studierenden selbst erstellt werden.

Das prüfbare Datenblatt enthält ein Kennwort, mit dem die Echtheit überprüft werden kann. 

BAföG-Empfänger:innen haben dem BAföG-Amt (in Bochum das AkaFö) die bei einem geordneten Verlauf der Ausbildung zu erbringenden „Üblichen Leistungen“ nachzuweisen. Dieser Nachweis kann ab dem Ende des dritten Fachsemesters erfolgen.

Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft weisen ihre „Üblichen Leistungen“ anhand eines via FlexNow eigenständig erzeugten prüfbaren Datenblatts mit allen Versuchen nach, das sie als PDF-Dokument direkt beim AkaFö einreichen. Das Ausfüllen des „Formblatt 5“ und das Stempeln und Unterschreiben eines Datenblatts durch das Prüfungsamt ist nicht notwendig. 

Studierenden, die über einen Nachteilsausgleich verfügen, wird empfohlen, diesen Nachteilsausgleich dem Nachweis der „Üblichen Leistungen“ beizufügen.

„Übliche Leistung“ im Studiengang B.Sc. Management and Economics

Studienbeginn
nach dem 3. Fachsemester
nach dem 4. Fachsemester
nach dem 5. Fachsemester
bis zum SoSe 2023
45 CP
65 CP
80 CP
ab dem WiSe 2023/2024
75 CP
105 CP
135 CP

„Übliche Leistung“ im Studiengang 2-Fach-B.A. Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung BWL oder VWL (exklusive des jeweils zweiten Fachs und des Optionalbereichs)

Studienbeginn
nach dem 3. Fachsemester
nach dem 4. Fachsemester
nach dem 5. Fachsemester
bis zum SoSe 2023
18 CP
26 CP
32 CP
ab dem WiSe 2023/2024
30 CP
42 CP
54 CP

Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes gelten auch für schwangere und stillende Studierende. Das Gesetz schützt so die Gesundheit der Studierenden und des Kindes am Studienplatz.

Ausführliche Informationen finden Sie unter Mutterschutz für Studierende.

Für die Regularien und die Vorgehensweise rund um das Thema Abschlussarbeit wird auf folgende Dokumente verwiesen:

  • Prüfungsordnung in der aktuell gültigen Fassung, Themen insbesondere Zulassungsvoraussetzungen und Bearbeitungsdauer.
  • Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” -> Abschlussarbeiten -> Anleitung, Themen insbesondere Bewerbung, Anmeldung, Themenvergabe, Starttermin, Abgabe via FlexNow. 
  • Ausschließlich für Bachelor-Abschlussarbeiten (1-Fach und 2-Fach): Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” -> Abschlussarbeiten -> „Bachelorarbeiten: Präsentation im Rahmen der Informationsveranstaltung“. 

Achtung: Die Bewerbung um einen Betreuungsplatz für die Abschlussarbeit erfolgt grundsätzlich durch die Studierenden selbst. Es wird empfohlen, sich bei den Prüfer*innen, die für die Betreuung der Abschlussarbeit von den Studierenden favorisiert werden, frühzeitig über eventuelle zusätzliche Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren zu informieren.

Bachelorstudierende, die sich für einen Masterstudiengang bewerben und deren Bachelorstudium zum Ende der Nachweisfrist noch nicht abgeschlossen ist, können sich ab der Absolvierung von mindestens 150 CP auf der Grundlage einer Leistungsübersicht (Transcript of Records) bewerben.

Hierbei ist Folgendes zu beachten:

  • Das Abschlusszeugnis muss bis zur Einschreibung vorliegen.
  • In die Berechnung der Durchschnittsnote des Transcript of Records fließen alle Modulnoten ein. Die Regelung des Studiengangs Management and Economics, dass die zwei Pflicht- oder Wahlpflichtmodule mit der niedrigsten Bewertung nicht in die Bildung der Gesamtnote eingehen, greift erst für das Abschlusszeugnis.
  • Bachelorstudierende der RUB, die sich für einen Masterstudiengang der RUB bewerben: Die Bewerbung erfolgt anhand des prüfbaren Datenblatts, dass sich die Studierenden selbstständig via FlexNow erzeugen können. Unterschrift und Stempel des Prüfungsamtes sind nicht erforderlich!
  • Bachelorstudierende der RUB, die sich für einen Masterstudiengang einer anderen Universität bewerben: Ein ausgedrucktes, unterschriebenes und gestempeltes Transcript of Records ist von der RUB-E-Mail-Adresse aus über wiwi-pa-bsc@rub.de, unter Angabe des Namens und der Matrikelnummer, anzufordern. Das Prüfungsamt unterschreibt und stempelt keine vom Studierenden eigenständig ausgedruckten Transcript of Records. Die Studierenden werden daher darum gebeten, auf das Zusenden bzw. Einreichen von eigenständig ausgedruckten Transcript of Records zu verzichten. Bei Bedarf mehrerer Exemplare des Transcript of Records können von den Studierenden Kopien angefertigt werden, die für die Bewerbung an der Ruhr-Universität und ggf. auch für die Bewerbung an anderen Universitäten beglaubigt werden müssen. Eine Beglaubigung kann bspw. von Bürgerämtern, Rathäusern, Notaren, gesetzlichen Krankenkassen und Kirchen vorgenommen werden. 

Anerkennungen und Einstufungen

Alle Informationen zur Universitätsallianz Ruhr sind unter folgendem Link zu finden:

https://www2.wiwi.rub.de/ua-ruhr/

Prüfungsleistungen, die im Rahmen der RUB Schools, also der interdisziplinären Summer und Winter Schools der RUB angeboten werden, können bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden.

Ablauf
1. Studierende

2. Studiendekanat Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Inhaltliche Prüfung der Teilnahme
  • Bei Absage aufgrund des Modulinhaltes: Information an Studierende
  • Bei Zusage aufgrund des Modulinhaltes: Weiterleitung des Antrages an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

3. Bei Zusage aufgrund des Modulinhaltes: Prüfungsamt Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Prüfungsrechtliche Prüfung der Teilnahme
  • Information an die Studierenden über Zu- bzw. Absage aufgrund der Prüfungsordnung

4. Bei Zusage aufgrund prüfungsrechtlicher Regelungen: Studierende

  • Anmeldung zum Modul bzw. zur Modulprüfung
  • Achtung: Es gelten die Anmeldemodalitäten der Prüfer*innen des Moduls (insbesondere Anmeldeart und Anmeldefrist)
  • Bei erfolgreicher Absolvierung: Hinweis an das Prüfungsamt, wenn Note in eCampus eingetragen wurde

5. Bei erfolgreicher Absolvierung: Prüfungsamt Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

  • Eintragung der Note in FlexNow
  • Achtung: Voraussetzung ist die Zusage zur Teilnahme (vgl. Punkt 2 und 3)

Studierende, die Prüfungsleistungen in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang im Inland und / oder im Ausland erbracht haben, können sich bei den Studiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ggf. für ein höheres Fachsemester bewerben.

Hierbei ist wie folgt vorzugehen:

  • Beratungsgespräch bei der Leitung des Prüfungsamtes (wiwi-pa@rub.de) vor Ablauf der Bewerbungsfrist für das erste Fachsemester.
  • In diesem Rahmen Einreichung der Modulbeschreibung und des Leistungsnachweises des Modules / der Module, die die Einstufung begründen in deutscher oder englischer Sprache inkl. folgender Angaben: Modulbezeichnung, Note, CP, Datum des Bestehens.
  • Erstellung einer Einstufungsbescheinigung durch die Prüfungsamtsleitung ab dem 15. Februar für das kommende Sommersemester bzw. ab dem 15. August für das kommende Wintersemester.
  • Bewerbung für ein höheres Fachsemester durch die Studierenden über das Studierendensekretariat bis zum 15. März für das kommende Sommersemester bzw. bis zum 15. September für das kommende Wintersemester.

Achtung: Die Einstufung in ein höheres Fachsemester stellt noch keine Anerkennung von Prüfungsleistungen dar. Sollen Leistungen anerkannt werden, so ist nach erfolgter Immatrikulation die Anerkennung von Prüfungsleistung vorzunehmen. Dabei können die Studierenden eigenständig entscheiden, für welche Module ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistung gestellt werden soll, und für welche ggf. nicht.

Prüfungsleistungen, die in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang erbracht worden sind, können bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Eine Anerkennung kann für Fachmodule der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft oder für Ersatz-(Dummy-)Module erfolgen.

Der folgende Ablauf bezieht sich auf Anerkennungen aus dem Inland und aus dem Ausland. Dabei wird zwischen folgenden Anerkennungen unterschieden:

  • Gruppe 1: Ausland: ERASMUS-Anerkennungen (einschließlich SEMP)
  • Gruppe 2: Ausland: Nicht-Erasmus-Anerkennungen (inkl. im Ausland absolvierte UNIC-Module)
  • Gruppe 3: Inlands-Anerkennungen: Anerkennungen anderer Universitäten (z.B. aus vorherigen Studiengängen)
  • Gruppe 4: Inlands-Anerkennungen: Anerkennungen von Modulen, die im Rahmen eines vorherigen, anderen Studiengangs an der WiWi-Fakultät absolviert wurden.

Vergleichen Sie für weiterführende Informationen zu den Themen Auslandsaufenthalt und Anerkennungen von im Ausland erbrachten Leistungen auch WiWi-RUB International – Outgoings.

Gruppe 1: Auswahl der Module an der Zieluniversität

Für Erasmus-Anerkennungen verpflichtend: Auswahl der Module, die an der Zieluniversität im Ausland absolviert werden sollen und Klärung der Anerkennungsmöglichkeiten. Hierfür: Ermittlung des Lehrstuhls bzw. der Prüfer*innen, bei denen dieselben bzw. ähnliche Themen des anzuerkennenden Moduls vermittelt werden (vgl. Übersicht der Lehrstühle bzw. Modulhandbuch).

Einreichung folgender Unterlagen (deutsch oder englisch) bei den ermittelten Prüfer*innen:

Im Anschluss: Erstellung des Learning Agreements durch den Studierenden und Prüfung durch den/die Erasmus-Fachkoordinator*in (wiwi-erasmus-outgoings@rub.de). 

Gruppe 2: Auswahl der Module an der Zieluniversität

Damit die Anerkennung vorab sichergestellt ist, wird auch Studierenden außerhalb des ERASMUS-Programmes empfohlen, die Anerkennungsmöglichkeiten im Vorfeld mit den Prüfer*innen zu klären. Die Einreichung des Anerkennungsantrages im Vorfeld entfällt hier jedoch.

Gruppe 1: Änderungen im Learning-Agreement

Bei Änderungen im Learning-Agreement gleichzeitige Änderung des „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen – ERASMUS-Programm“ notwendig. Vorgehen äquivalent zu „Vor der Absolvierung der anzuerkennenden Leistungen“. 

Gruppe 3: Ermittlung der anerkennenden Prüfer*innen

Ermittlung des Lehrstuhls bzw. der Prüfer*innen, bei denen dieselben bzw. ähnliche Themen des anzuerkennenden Moduls vermittelt werden (vgl. Übersicht der Lehrstühle bzw. Modulhandbuch).

Gruppe 2, 3: Einreichung folgender Unterlagen (deutsch oder englisch) bei den Prüfer*innen:

  • Modulbeschreibung des anzuerkennen Moduls aus Modulhandbuch, inkl. Angabe, ob Bachelor- oder Mastermodul,
  • Leistungsnachweis, inkl. Modulname, CP, Note und Datum des Bestehens des anzuerkennenden Moduls,
  • Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“.

Gruppe 1, 2, 3: Einreichung folgender Unterlagen (deutsch oder englisch) beim Prüfungsamt:

Gruppe 4: Einreichung folgender Unterlage beim Prüfungsamt:

  • Vom Studierenden ausgefüllter „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“,
  • wobei das Ausfüllen durch die Prüfer*innen für diese Gruppe entfällt.
  • Ausschließlich bei Leistungen, die nicht in FlexNow oder in eCampus erfasst sind: Leistungsnachweis, inkl. Modulname, CP und Note.

Alle Gruppen

Umrechnung der erzielten Note erfolgt anhand der Notenumrechnungsskala der KMK (sog. Bayrische Formel). Hierbei, gem. Prüfungsordnungen, Rundung auf Drittelnoten.

Anrechnung und Eintragung in FlexNow innerhalb von vier Wochen.

Bachelor Management and Economics (1-Fach-Bachelor)

Für die Regularien und weiterführende Informationen rund um das Thema Studium Generale wird insbesondere auf das folgende Dokument verwiesen:

  • Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft” -> Prüfungsordnungen -> Die wichtigsten Regelungen der Prüfungsordnungen. 

Achtung: Die Modulauswahl für das „Studium Generale“ entspricht nicht der Modulauswahl des Optionalbereichs der Ruhr-Universität. Der Optionalbereich ist lediglich für 2-Fach-Bachelor Studierende vorgesehen.

Achtung: Auch Module anderer Fakultäten können wirtschaftswissenschaftliche Inhalte beinhalten. Diese sind dann nicht als „Studium Generale“ anrechenbar. In Zweifelsfällen ist das Prüfungsamt zu befragen (wiwi-pa-bsc@rub.de).

Anmeldung erfolgt über Fakultät, an der das im Rahmen des Studium Generale zu absolvierende Modul absolviert werden soll. 

Anerkennung erfolgt durch Einreichung eines unterschriebenen und gestempelten Leistungsnachweises inkl. CP-Angabe via E-Mail an wiwi-pa-bsc@rub.de bzw. durch Hinweis auf Eintragung der Note in eCampus inkl. Semesterangabe, Modulname, Lehrveranstaltungsnummer via E-Mail an wiwi-pa-bsc@rub.de. 

Auf Antrag können auch Leistungen, die an anderen Hochschulen erbracht worden sind, als „Studium Generale“ anerkannt werden. Hierzu ist der „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ des Prüfungsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft auszufüllen und zusammen mit dem Leistungsnachweis über die anzuerkennende Prüfung bei der Prüfungsamtsleitung einzureichen.

Für Fragen zu der Prüfungsleistung „Anwendung wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse“ steht das Praktikumsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Verfügung.

Für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Bachelorarbeiten wird insbesondere auf die im Januar für das kommende Sommersemester, im Juli für das kommende Wintersemester stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema Bachelorarbeiten hingewiesen. Die Termine werden im Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“ kommuniziert.

Die Vergabe von Bachelorarbeiten erfolgt an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zentral durch das Bachelorarbeits-Organisations-System (WiWi-BOS).

Das Vergabeverfahren ist zweistufig:

  1. Vergabe von Betreuungsplätzen an Studierende, die von ihren prävenierten Prüfer*innen eine Direktzusage erhalten haben. Studierenden wird dringend empfohlen, sich für eine Direktzusage frühzeitig bei den präferierten Prüfer*innen über die Kriterien für eine Direktzusage zu informieren. 
  2. Zuteilung der Studierenden, die keine Direktzusage erhalten haben, via Losverfahren auf die verbleibenden Plätze. Hierbei gilt nicht das first come first serve-Prinzip.

Die Terminstrecke für das Vergabeverfahren im jeweiligen Semester wird auf dieser Website unter den Terminen des betreffenden Semesters veröffentlicht. 

Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach-Bachelor BWL bzw. VWL)

Im Optionalbereich geöffnete Grundlagenmodule
Für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Betriebswirtschaftslehre sind im Optionalbereich folgende Grundlagen-Module des Bereiches Economics geöffnet:

  • Grundlagen der Makroökonomik (10 CP)
  • Grundlagen der Mikroökonomik (10 CP)
  • Statistik I (5 CP)

Für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Volkswirtschaftslehre sind im Optionalbereich folgende Grundlagen-Module des Bereiches Management geöffnet:

  • Finanzierung und Investition (5 CP)
  • Jahresabschluss (5 CP)
  • Kostenrechnung (5 CP)
  • Märkte und Unternehmungen (5 CP)
  • Strategisches Management (5 CP)

Die Regelungen der Prüfungsordnung, insb. § 8 Optionalbereich, sind zu beachten.

Prüfungsanmeldung
Da die oben genannten Module im Optionalbereich zu absolvieren sind, erfolgt die Anmeldung zu den entsprechenden Prüfungen über die Prüfungsverwaltungssoftware eCampus. Auch eine eventuelle Abmeldung erfolgt über eCampus. Es gelten die Fristen der Prüfungsanmeldungen und der Prüfungsabmeldungen des Optionalbereichs. Eine Übertragung absolvierter Leistungen in FlexNow erfolgt nicht.

Anerkennungen
Sofern die im Optionalbereich geöffneten Grundlagen-Module als Prüfungsleistung bereits in einem gleichen oder vergleichbaren Studiengang erbracht worden sind, können diese bei Äquivalenz auf Antrag anerkannt werden. Wurden die anzuerkennenden Grundlagen-Module an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft erbracht, ist für die Anerkennung eine E-Mail mit folgenden Informationen an optionalbereich@rub.de zu senden:

  • Prüfbares Datenblatt.
  • Aktuelle Studienbescheinigung.
  • Genaue Angabe, für welches Modul die Prüfungsleistung anerkannt werden soll.

Wurden die anzuerkennenden Grundlagen-Module an einer anderen Fakultät oder Universität erbracht, hat zusätzlich eine Anerkennung durch den Lehrstuhl zu erfolgen. Hierfür ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen eine formlose Bestätigung darüber einzureichen, dass der jeweilige Lehrstuhl die Prüfungsleistung für das entsprechende Grundlagen-Modul im Optionalbereich anerkennt. Die Bestätigung ist seitens der Studierenden von den Lehrstühlen einzuholen.

Relevanz für die Bewerbung zum Masterstudium
Insbesondere für 2-Fach Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft, die im Anschluss an das Bachelorstudium ein Masterstudium anstreben, kann das Belegen von Modulen aus dem jeweils anderen Fachbereich an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft von Relevanz sein. So zählen zu den Voraussetzungen für die Zulassung zu einem wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengang oftmals Credit Points sowohl aus dem Bereich Economics, als auch aus dem Bereich Management. Bei Fragen berät die Studienberatung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Für die Vergabe von Betreuungsplätzen für Bachelorarbeiten wird auf die im Januar für das kommende Sommersemester, im Juli für das kommende Wintersemester stattfindende Informationsveranstaltung zum Thema Bachelorarbeiten hingewiesen. Die Termine werden im Moodle-Kurs „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“ kommuniziert.

Für die Vergabe gilt die Terminstrecke für das Vergabeverfahren via WiWi-BOS. Diese wird im jeweiligen Semester auf dieser Website unter den Terminen des betreffenden Semesters veröffentlicht. 

Gem. Prüfungsordnung haben die Studierenden zum Abschluss des Studiums in jedem ihrer beiden Fächer für ihre Modulprüfungen mindestens zwei verschiedene Prüfungsformen nachzuweisen.

Wird die Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft absolviert, ist diese Regelung im Fach Wirtschaftswissenschaft (BWL bzw. VWL) automatisch dadurch erfüllt, dass die Pflichtmodule i.d.R. die Prüfungsform Klausur aufweisen, und das Modul Bachelorarbeit aus einem schriftlichen und aus einem mündlichen Teil besteht. 

2-Fach-Bachelor im Fach Wirtschaftswissenschaft mit der Ausrichtung Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre müssen gem. der für sie geltenden Prüfungsordnung 71 CP in den zugehörigen Modulen absolvieren. Darüber hinaus wird die Möglichkeit angeboten, in der jeweiligen Ausrichtung (Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre) Module im Umfang von bis zu 10 weiteren CP zu absolvieren. Insgesamt können also im Fach Wirtschaftswissenschaft Module im Umfang von maximal 81 CP absolviert werden. 

In dem Moment, wo die Studierenden 180 CP durch Modulprüfungen im Rahmen der beiden Fächer und des Optionalbereichs gem. des geltenden Studienverlaufsplans, sowie durch die Bachelorarbeit erreicht haben, ist das Bachelorstudium  bestanden und somit abgeschlossen. D.h. die Anmeldung zu Modulen für zusätzliche CP ist ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. 

Anmeldung via FlexNow
Solange 81 CP noch nicht absolviert sind, können sich Studierende für die Prüfungen zu weiteren Modulen wie gewohnt via FlexNow anmelden. Die Anmeldung ist auf den Umfang beschränkt, dass bei Bestehen aller angemeldeten Prüfungen 81 CP nicht überschritten werden.

Beispiel 1:

  • Es sind bereits 66 CP absolviert.
  • Der Studierende möchte sich für drei weitere Modulprüfungen im Umfang von jeweils 5 CP, insgesamt also 15 CP, anmelden.
  • Bei Bestehen aller drei Modulprüfungen würden 66 + 15 = 81 CP erreicht.
  • Die Anmeldung zu den drei Modulprüfungen ist möglich.

Beispiel 2:

  • Es sind bereits 61 CP absolviert.
  • Der Studierende möchte sich für fünf weitere Modulprüfungen im Umfang von jeweils 5 CP, insgesamt 25 CP, anmelden.
  • Bei Bestehen aller fünf Modulprüfungen würden 61 + 25 = 86 CP erreicht.
  • Die Anmeldung zu den 5 Modulprüfungen wäre nicht möglich, da die zulässige Grenze von 81 CP überschritten werden würde.
  • Es ist lediglich die Anmeldung zu vier der fünf Modulprüfungen möglich.

Berechnung der Fachnote und Darstellung auf den Abschlussdokumenten
Werden mehr als die 71 verpflichtenden CP absolviert, gelten für die Berechnung der Fachnote des Fachs Wirtschaftswissenschaft die folgenden Regeln:

  • Die Fachnote ergibt sich immer aus 71 CP.
  • Alle Pflichtmodule im Umfang von 41 CP gehen immer vollständig in die Fachnote ein.
  • Von den Wahlpflichtmodulen gehen die besten Wahlpflichtmodulen im Umfang von 30 CP in die Fachnote ein.
  • Im Falle von mehreren in Frage kommenden Wahlpflichtmodulen mit der gleichen Note ist das Wahlfplichtmodul mit der zuerst erzielten Note maßgebend.
  • Führt die Nichtberücksichtigung eines 10 CP Wahlpflichtmoduls dazu, dass insgesamt weniger als 71 CP auf dem Zeugnis ausgewiesen werden, wird dieses Wahlpflichtmodul berücksichtigt. Stattdessen wird das 5 CP Wahlpflichtmodul mit der nächst schlechteren Note nicht bei der Berechnung der Fachnote berücksichtig.

Beispiel für die Notenberechnung der Wahlpflichtmodule:

  • Neben den Pflichtmodulen im Umfang von 41 CP wurden Wahlpflichtmodule im Umfang von 40 CP mit den jeweils folgenden Noten absolviert:
    Modul 1 (10 CP): 1,3
    Modul 2 (10 CP): 1,3
    Modul 3 ( 5 CP): 1,7
    Modul 4 ( 5 CP): 2,3
    Modul 5 ( 5 CP): 2,7
    Modul 6 ( 5 CP): 3,3
  • In diesem Fall stammen die besten 30 CP der Wahlpflichtmodule aus den Modulen 1 bis 4.
  • Die Noten dieser vier Wahlpflichtmodule gehen in die Berechnung der Bachelornote ein.
  • Die Noten der Module 5 und 6 werden für die Notenberechnung nicht berücksichtigt.

Absolvierte Wahlpflichtmodule, die nicht in der Berechnung der Fachnote berücksichtigt werden, werden auf den Dokumenten zum Bachelorabschluss (Urkunde, Zeugnis, Diploma Supplement, Transcript of Records) ausschließlich auf dem Transcript of Records unter „Zusatzprüfungen“ ausgewiesen. 

Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft melden sich für alle Modulprüfungen im Prüfungsverwaltungssystem FlexNow an. Alle absolvierten Leistungen der 2-Fach-Bachelor werden seit dem Sommersemester 2020 jeweils in folgenden Zeiträumen automatisch in eCampus übertragen:

  • Leistungen des Sommersemesters: Übertragung in eCampus bis Ende November.
  • Leistungen des Wintersemesters: Übertragung in eCampus bis Ende Mai.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft keine Auskünfte bzgl. der Regelungen des jeweiligen Zweitfachs bzw. des Optionalbereichs geben kann.

Hierzu zählen insbesondere Auskünfte, die die jeweiligen Prüfungsordnungen und die Inhalte von Modulen betreffen. Insbesondere kann keine Auskunft darüber gegeben werden, welche Prüfungen und welche Prüfungsformen an anderen Fakultäten zu absolvieren sind.

Studierende werden gebeten, sich an das jeweilige Prüfungsamt bzw. an den Optionalbereich zu wenden.

Masterstudiengänge

Studierende des Masterstudiengangs Econometrics melden sich für alle Prüfungen über das Campusportal der TU Dortmund an.

Für alle Prüfungsanmeldungen und Prüfungsabmeldungen gelten die Fristen der TU Dortmund.

Bei Fragen wenden sich Studierende an Maike Metz-Peeters:
Tel: +49 (0)234 32-27563
E-Mail: Maike.Metz-Peeters@rub.de

Informationen für Studierende anderer Fakultäten

Für Studierende anderer Fakultäten ist in Abhängigkeit des Studiengangs die Absolvierung von verschiedenen Modulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft möglich.

Informieren Sie sich über Ihre Studienberatung bzw. unter Angabe Ihres Studiengangs über das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft (wiwi-pa-nebenfach@rub.de) unbedingt vor dem Beginn der Veranstaltungen zu dem jeweiligen Modul, ob Sie zur Teilnahme berechtigt sind. Sollten Sie nicht zur Teilnahme berechtigt sein, können Sie auch nicht an der für die Vergabe von CP notwendigen Modulprüfung teilnehmen.

Grundsätzlich empfehlen wir für Studierende anderer Fakultäten die Absolvierung der Module des Zentrums für ökonomische Bildung (ZföB), da dieses speziell für Studierende anderer Fakultäten, ohne wirtschaftswissenschaftliche Vorkenntnisse konzipiert wurde. 

Eine Übersicht aller Module, die an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft im jeweiligen Semester für die Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angeboten werden, finden Sie auf der Website der Fakultät für Wirtschafswissenschaft unter „Stundenpläne & Modulhandbücher“

Eine verbindliche und gültige Teilnahme an Modulprüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist nur mit vorheriger Anmeldung möglich. Ohne Anmeldung existiert kein Prüfungsanspruch.

Die Anmeldung zu Modulprüfungen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft hat innerhalb festgelegter Anmeldezeiträume zu erfolgen.

 Die Anmeldezeiträume für die Prüfungen der Module des ZföB finden Sie auf der Website des ZföB unter Lehre. Die Anmeldezeiträume für die Module der Studierenden der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes unter “Informationen & Übersichten” bei dem jeweiligen Semester.

Das Anmeldeverfahren variiert nach Studiengang und Modul.

FlexNow

  • G-Reihe: ECUE/Sozialwissenschaft/WPOA
  • I-Reihe: Alle Studiengänge (Ausnahme: Anmeldungen zum Modul „Einführung in das Marketing“ erfolgen via Anmeldeformular)
  • M-Reihe: Management & Consulting im Sport/Sportwissenschaft/Wirtschaftspsychologie
  • N-Reihe: Biochemie/Biologie/Chemie/Geographie/Mathematik/Physik

Module, die zur Prüfungsanmeldung nicht im FlexNow angezeigt werden, dürfen i.d.R. nicht absolviert werden.

eCampus

  • 2-Fach-Bachelor, die Module im Rahmen des Optionalbereichs absolvieren.

Bitte beachten Sie den folgenden Ablauf für Anmeldungen via eCampus:

  1. Anmeldung durch die Studierenden.
  2. Nach Ablauf der Anmeldefrist Zuteilung durch die Modulverantwortlichen. Wir bitten darum, vor Ablauf der Anmeldefrist von Anfragen zur Teilnahmebestätigung abzusehen.
  3. Nach Zuteilung durch die Modulverantwortlichen Bestätigungs-E-Mail an die Studierenden mit Teilnahmebestätigung.
  4. Die Anmeldung zum Modul ist gleichzeitig die Anmeldung zur Prüfung. 

Die Anmeldung via eCampus ist für Module an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft für keinen anderen Studiengang zulässig, auch wenn die Module ggf. für die Studierenden in eCampus angezeigt werden.

Anmeldeformular

Für alle anderen Studiengänge erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen über das Anmeldeformular per E-Mail an wiwi-pa-nebenfach@rub.de.

Die Anmeldung zu den Prüfungen über das Anmeldeformular erfolgt darüber hinaus grundsätzlich für die folgenden Studierenden:

  • Studierende aus dem Ausland, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert sind.
  • Studierende des Studiengangs „International Political Economy of East Asia“ (IPEEA)
  • Alle Promotionsstudierenden, die nicht an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft promovieren.
  • Teilnehmende über das Praxisprogramm Wirtschaft.

Es erfolgt grundsätzlich keine Weitergabe oder Übertragung von Noten und Leistungen durch die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft an andere Prüfungsämter. Damit die Noten und Leistungen in die Systeme der Heimatfakultäten übertragen werden, sind daher selbstständig von den Studierenden Leistungsnachweise bei den Prüfungsämtern der Heimatfakultät einzureichen. 

Die Erstellung von diesen Leistungsnachweisen erfolgt in Abhängigkeit von dem Anmeldeverfahren zu dem jeweiligen Modul.

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via FlexNow angemeldet haben:

  • Selbstständiges Generieren von Leistungsnachweisen von den Studierenden via FlexNow

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via eCampus angemeldet haben:

  • Einsehen der Leistungen von Fakultäten, die mit eCampus arbeiten, bei eCampus bzw. selbstständige Generierung der Leistungsnachweise von den Studierenden via eCampus

Module, zu deren Prüfungen sich Studierende via Anmeldeformular angemeldet haben:

Für Fragen zu den Themen Prüfungsanmeldung, Leistungsnachweise, Prüfungsunfähigkeit etc. wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft:

wiwi-pa-nebenfach@rub.de

Für inhaltliche Fragen zu den Modulen des ZföBs wenden Sie sich bitte an das Zentrum für ökonomische Bildung:

Website des ZföB

zfoeb@rub.de 

Prüfungsordnungen

Bachelor-Studiengänge

Master-Studiengänge

Economic Policy Consulting

Finance, Accounting, Auditing, Controlling and Taxation

Sonstiger Masterstudiengang: Econometrics

Promotion

Die Prüfungsordnung und Informationen zu Promotionen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie auf der Website der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zur Promotion an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.

Habilitation

Die Prüfungsordnung und Informationen zu Habilitationen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft finden Sie hier.

Aufgehobene Studiengänge

Master of Science – Economics

Master of Science – Management

Diplom-Ökonom*in

Diplom-Wirtschaftsingenieur*in

Formulare

Für das Betrachten und Ausfüllen von PDF-Dateien benötigen Sie einen PDF-Reader, beispielsweise den kostenlosen Adobe Reader.

WICHTIG! Zur Nutzung der Formularfelder die Datei bitte zunächst auf der Festplatte speichern und von dort öffnen. Alternativ kann bei der Meldung „Please wait …“ im Browser die Option „Mit anderem Programm ansehen“ (o.Ä.) gewählt werden.

Sofern nicht anders angegeben sind die Anträge etc. beim Prüfungsamt einzureichen.

Studiengangsunabhängige Formulare

Anerkennungen und Einstufungen

Bachelor Management and Economics (1-fach-Bachelor)

Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach-bachelor BWL bzw. VWL)

Masterstudiengänge

FlexNow

FlexNow ist die Prüfungsverwaltungssoftware der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft. Studierende können sich auf der FlexNow Website einloggen, um sich zu Prüfungen an-, und von Prüfungen abzumelden, Prüfungsergebnisse einzusehen und verifizierte Datenblätter (z.B. für Bewerbungen) zu erzeugen.

Für jede Prüfungsleistung muss eine Anmeldung über das Prüfungsverwaltungssystem FlexNow erfolgen. Dies gilt unabhängig von eventuellen zusätzlichen Auswahl- und Anmeldeverfahren der Prüfer*innen. Die jeweiligen Anmeldezeiten pro Modul entnehmen Sie den semesterspezifischen Informationen. 

Wurde keine Anmeldung via FlexNow vorgenommen, existiert kein Prüfungsanspruch. 

Alle Studiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft werden über FlexNow verwaltet.

Die einzige Ausnahme stellen 2-Fach-Bachelor Studierende im Fach Wirtschaftswissenschaft dar, die im Optionalbereich die Grundlagenmodule der Ausrichtung des Faches absolvieren, in die sie nicht als Erst- bzw. Zweitfach an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft immatrikuliert sind. Für ausführliche Informationen vergleichen Sie „Grundlagenmodule im Optionalbereich“ unter „Bachelor Wirtschaftswissenschaft (2-Fach-Bachelor BWL bzw. VWL)“.

Für Studierende anderer Fakultäten variieren die Anmeldeverfahren ja nach Studiengang und Modul. Für ausführliche Informationen vergleichen Sie „Informationen für Studierende anderer Fakultäten“. 

Für das Einloggen in die FlexNow-Website benötigen Sie eine temporär gültige sechsstellige Zahl, die Ihnen eine bestimmte App liefert. Wie Sie diese App erhalten und einrichten können, und was sonst noch zu beachten ist, lesen Sie in der ausführlichen Anleitung zum Einloggen. Nachdem Sie auf dieser Seite auf den grauen Button „Anleitungen & Datenschutz“ geklickt haben, sehen Sie den Link zu der Anleitung.

Ebenfalls auf dieser Website finden Sie einen Link zu einem Troubleshooting-Dokument, falls Sie trotz der Anleitung Probleme beim Einloggen haben, sowie eine Bedienungsanleitung für FlexNow, also für Ihre Aktionen nach dem Einloggen.

Eine Anleitung für die Anmeldung von Prüfungen über FlexNow ist in den folgenden Moodle-Kursen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft zu finden:

  • Studierende im ersten Semester: „Bachelor bzw. Master an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“
  • Alle anderen Studierenden: „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“

Jede Prüfungsanmeldung sollte unbedingt wie folgt seitens der Studierenden kontrolliert werden:

  • Erhalt der automatischen Bestätigungs-E-Mail von FlexNow prüfen.
  • Inhalt der automatischen Bestätigungs-E-Mail von FlexNow prüfen. Bei mehreren, gleichzeitig getätigten Aktionen: Wurden alle An- bzw. Abmeldungen durchgeführt?
  • Zur Dokumentation: Aufbewahrung der automatischen Bestätigungs-E-Mail von FlexNow.
  • Zusätzliche Prüfung des aktuellen Stands der An- und Abmeldungen im FlexNow Account z.B. unter „Aktuelles“. 

Falls Sie trotz der Anleitung und dem Troubleshooting-Dokument Probleme beim Einloggen haben, oder wenn nach dem Einloggen ein Fehler in FlexNow auftritt, oder Sie Fragen zur Bedienung haben, dann hilft der FlexNow-Support.

Achtung: Bei technischen Schwierigkeiten ist darüber hinaus ein Screenshot der Fehlermeldungen zu erstellen und dieser innerhalb der entsprechenden An- und Abmeldezeit, unter Angabe der anzumeldenden Prüfungen, dem Prüfungsamt zu übermitteln (Bachelor: wiwi-pa-bsc@rub.de, Master: wiwi-pa-msc@rub.de). 

Kontakt

Prüfungsamt

Prüfungsauschussvorsitzender

Stellvertretender Prüfungsauschussvorsitzender

Leiterin des Prüfungsamtes

GD 03/183

Telefon: 0234 3225316

E-Mail: wiwi-pa@rub.de

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung, per Telefon, online oder vor Ort.

Mitarbeiter:innen

GD 03/190

Telefon: 0234 3225314

 

GD 03/190

Telefon: 0234 3212616

GD 03/189

Telefon: 0234 3228316

 

Auszubildende

GD 03/189

Telefon: 0234 3222911

Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

Ruhr-Universität Bochum
Fakultät für Wirtschaftswissenschaft
Gebäude GD, Ebene 03, Raum 189
Universitätsstraße 150
44801 Bochum

 

Fotos: ©RUB, Marquard

Tel.:

0234 – 32 22237
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag, 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Bitte beachten Sie stets eventuelle Einschränkungen unter Aktuelle Meldungen.

E-Mail:

Bachelor-Studierende: wiwi-pa-bsc@rub.de
Master-Studierende: wiwi-pa-msc@rub.de