Praktikumsamt
Willkommen auf der Seite des Praktikumsamts der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft.
Bitte lesen Sie sich zunächst alle Informationen auf dieser Seite durch – insbesondere die FAQs – bevor Sie sich mit spezifischen Fragen an das Team wenden.
Bei allen Fragen zu (Pflicht-) Praktika, wie z.B.:
- Wie finde ich eine geeignete Praktikumsstelle?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wie bekomme ich eine Bescheinigung, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?
- Welche Fristen müssen eingehalten werden?
- Welche Unterlagen müssen für die Anrechnung eingereicht werden?
…sind Sie hier richtig
Wir möchten Sie bei allen Fragen rund um die Anrechnung, die Bewerbung und das Finden von geeigneten Praktikumsstellen unterstützen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, sich zunächst unsere FAQs durchzulesen. Sie finden dort Antworten auf alle allgemeinen Fragen.
Gerne beantworten wir darüberhinausgehenden spezifische Anfragen per E-Mail. Bitte beachten Sie hierbei, dass wir ausschließlich auf Anfragen von E-Mails des Rub-Mail-Accounts (Vorname.Nachname@rub.de) antworten. Bei komplexeren Fragen vereinbaren wir gerne einen Telefontermin. Senden Sie uns hierzu bitte ein paar Stichpunkte zu dem Sachverhalt von Ihrem Rub-Mail-Account.
Richtlinien
Richtlinien
Ziele
Ziele
Einreichung der Unterlagen
Einreichung der Unterlagen
Anrechnung Praktika im Optionalbereich
Anrechnung Praktika im Optionalbereich
Dr. Anna Talmann
Raum: GD 03/173
Telefon: +49 (02 34) 32 – 26969
E-Mail: anna.talmann@ruhr-uni-bochum.de
Master Economic Policy Consulting
Master EPC Ansprechpartner:innen für Pflichtpraktika
Raum: GD 03/173
Telefon: +49 (02 34) 32 – 26969
E-Mail: anna.talmann@ruhr-uni-bochum.de
Master Sales Management
Master Sales Economics Ansprechpartner:innen für Pflichtpraktika
Raum: GD 02/125
Telefon: +49 (02 34) 32 – 25327
E-Mail: mara.hohmann@ruhr-uni-bochum.de
FAQ 1-Fach Bachelor M&E
Die Fakultät hat ein eigenes Career Center. Wir möchten Sie ausdrücklich dazu ermutigen, sich auf unserer Plattform anzumelden und von unserem Netzwerk zu profitieren. Sie können dort aus einem großen Deutschlandweiten / Internationalem Angebot auswählen. Daneben gibt es gibt natürlich noch zahlreiche andere Praktikums- / Stellenbörsen, die Sie online finden. Wenn Sie bei einer spezifischen Stelle Fragen zur Anrechnung haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Sie müssen in Ihrem Praktikum / Ihrer Werkstudentenstelle studiumsrelevanten Tätigkeiten nachgehen. D.h. es müssen Inhalte, die in Vorlesungen theoretisch erlernt werden, praktisch angewandt werden. Die ausgeübten Tätigkeiten sind hierbei relevanter, als das Unternehmen / die Institution, in der Sie beschäftigt werden.
Stellen, in denen die Arbeitszeit in Gänze / hauptsächlich online absolviert wird, können nicht angerechnet werden.
Stellen innerhalb von Hochschulen (SHK/WHK) können nicht angerechnet werden.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine spezifische Stelle anrechenbar ist, senden Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der dabei ausgeübten Tätigekeiten per E-Mail.
Die Richtlinien zur Anerkennung finden Sie in der Prüfungsordnung sowie im Modulhandbuch. Eine existiert keine eigenständige Praktikumsordnung.
Ja, wenn die Werksstudententätigkeit / die Aushilfstätigkeit inhaltlich und vom Zeitumfang (320 Stunden) einem Praktikum entspricht.
Es bestehe keine Meldepflicht vor Beginn des Praktikums. Wenn Sie jedoch unsicher sind, ob Ihre angestrebte Stelle anrechenbar ist, sollten Sie im Vorfeld Kontakt aufnehmen und sich die Anrechenbarkeit bestätigen lassen.
Wenn Sie unsicher sind, ob eine spezifische Stelle anrechenbar ist, senden Sie bitte eine detaillierte Beschreibung der dabei ausgeübten Tätigekeiten per E-Mail.
Das Praktikum muss 8 Wochen (Vollzeit) bzw. 320 Stunden (Nebentätigkeit) umfassen und kann nach Beendigung des 2. Semesters absolviert werden. Ob Sie Ihr Praktikum in den Semesterferien oder während des Semesters absolvieren, bleibt Ihnen überlassen.
Die Anrechnung erfolgt, sobald Sie den erforderlichen Zeitraum absolviert haben. Wenn Sie darüber hinaus länger in einem Unternehmen verbleiben möchten, ist das für die Anrechnung unerheblich.
Beachten Sie bitte, dass der gesamte erforderliche Zeitraum in dem selben Unternehmen absolviert werden muss.
Nein, man kann das Praktikum sofort nach dem 2. Semester beginnen.
Nein, das Praktikum dient der Anwendung studiumsrelevanter Inhalte in der Praxis. Daher sind nur Tätigkeiten ab Beendigung des 2. Semesters anrechenbar.
Für eine allgemeine Bescheinigung füllen Sie bitte das Formular „Allgemeine Bescheinigung“, für eine unternehmensspezifische Bescheinigung das Formular „Unternehmensspezifische Bescheinigung“ (beides s. Downloads) aus und senden es an wiwi-praktikum(at)ruhr-uni-bochum.de.
Beachten Sie bitte, dass die Bescheinigungen nur für den pflichtigen Zeitraum von acht Wochen unterschrieben werden können und nur, wenn Sie noch kein Pflichtpraktikum absolviert haben.
Nein, für Praktika, die im Ausland absolviert werden gelten die gleichen Bedingungen.
Im Rahmen des 8-wöchigen Pflichtpraktikums sind Urlaubstage nicht vorgesehen. Wenn Ihr Vertrag aber über die erforderlichen 8 Wochen hinausgeht, können Sie auch Urlaub nehmen.
Wenn Sie einen der folgenden Studiengänge studieren:
-Bachelor: Management and Economics
-Master: Sales Economics
-Master: Economic Policy Consulting
werden Sie automatisch im FlexNow für das Pflichtpraktikum angemeldet.
Solange Sie das Praktikum noch nicht absolviert haben, wird im Flexnow-Datenblatt das entsprechende Modul als „angemeldet (AN)“ und „nicht bestanden (NB)“ aufgeführt.
Die automatische Anmeldung dient allein administrativen Zwecken der späteren Verbuchung bestandener Leistungen und BEDEUTET NICHT, dass Sie das Praktikum sofort absolvieren müssen. Es gelten allein die Bestimmungen zum Praktikum in Ihrem Studiengang entsprechend der Prüfungsordnung und den weiteren Ausführungen im Modulhandbuch.
Nachfolgende Unterlagen sind digital per Mail vom eigenem Rub-E-Mail-Account (Vorname.Nachname@rub.de) einzureichen:
- Praktikums- / Werkstudentenvertrag
- Praktikumsbegleitbogen
- Tätigkeitsbericht
- Praktikums- / Werkstudentenzeugnis oder ein vergleichbares, vom Vorgesetzten unterschriebenes, Dokument, das bescheinigt, dass die erforderlichen acht Wochen / 320 Stunden geleistet wurden. (Der Vertrag ist KEIN Nachweis!)
Die Unterlagen müssen spätestens 3 Monate nach Beendigung des Praktikums eingereicht werden.
Nein, der Tätigkeitsbericht kann auf Deutsch oder Englisch formuliert werden.
Nein, Stichpunkte sind ausreichend. Es muss nachgewiesen werden, dass einer studiumsrelevanten Tätigkeit nachgegangen wurde.
Nein, die Erstellung des Zeugnisses ist in das Ermessen des Arbeitgebers gestellt.
Nach Anerkennung des Praktikums erfolgt die Anrechnung im FlexNow jeweils zum Monatsende. Ausnahme: Im Falle der Nachweispflicht für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfolgt die Anrechnung fristgerecht zu dem vom Prüfungsamt festgelegten Datum.
Alle Unterlagen, die zwei Werkage vor der Frist eingereicht werden, werden dem Prüfungsamt fristgereicht gemeldet. Das gilt unter der Voraussetzung, dass die Unterlagen korrekt und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben sind.
Die semesterspezifischen Fristen werden auf den Seiten des Prüfungsamts veröffentlicht.
DOWNLOADS
Formulare für Anrechnung
Praktikumsbegleitbogen
Tätigkeitsbericht
Zur Einreichung beim Unternehmen (nicht für die Anrechnung!)
Bitte Beachten Sie, dass der pflichtige Zeitraum acht Wochen beträgt. Ein längerer Zeitraum kann nicht unterschrieben werden.
Allgemeine Bescheinigung
Unternehmensspezifische Bescheinigung
Praktikumsamt KONTAKT
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Kontakt
Leiterin Kommunikation und Transfer
Raum: GD 03/173
Telefon: +49 (02 34) 32 – 26969
E-Mail: anna.talmann@ruhr-uni-bochum.de