Recht der Wirtschaft
Über uns
Ökonomische Prozesse stehen zunehmend unter dem Einfluss von Vorgaben des internationalen, europäischen und nationalen Rechts. Aus den Verflechtungen folgt ein notwendiger, ständiger Dialog zwischen Ökonomen und Juristen bzw. das Erfordernis interdisziplinär erarbeiteter Problemlösungen: Die Lehrveranstaltungen sollen juristisches Verständnis fördern, indem die komplexen Zusammenhänge im Spannungsfeld Wirtschaft und Recht unter Einschluss aktueller wirtschaftspolitische Fragen in Einklang gebracht werden. Dabei werden sowohl Themen des öffentlichen Rechts als auch des Zivilrechts bestritten.
Team
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow
Lehrstuhlinhaber:in, Professor:in
Prof. Dr. Sven-Joachim Otto
Professor:in
Dr. Uwe Hoffmann
Oberstudienrat/rätin im Hochschuldienst
Benedict Walter, Dipl. iur.
Wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in
Viktoria Isabel Panzram, B.Sc.
Wissenschaftliche Hilfskraft
Ann-Marie Seifert
Studentische Hilfskraft
Diana Semrau, B.Sc.
Wissenschaftliche Hilfskraft
Luisa Ulrike Wagner, B.Sc.
Wissenschaftliche Hilfskraft
Lehre
In der Lehre werden die verschiedenen juristischen Themen aufgefasst. Themenschwerpunkte bilden dabei die Lehre des öffentlichen Wirtschaftsrechts einschließlich des Europarechts von Prof. Dr. Pielow, sowie die Lehre des Wirtschaftsprivatrechts unter Einschluss des Handels-, Gesellschafts-, Wettbewerbs- und Arbeitsrechts von Dr. Hoffmann.
Informationen zu:
Erreichbarkeit des Lehrstuhls
Wie und wann ist es möglich mit jemanden vom Lehrstuhl zu sprechen?
Anliegen richten Sie bitte per Mail an rdw@rub.de
Vorzeitiger Klausurkorrektur
Ist eine vorzeitige Klausurkorrektur möglich?
Nein. Die Noten werden immer gesammelt an das Prüfungsamt weitergegeben.
Nachprüfungen
- Gibt es die Möglichkeit einer mündlichen Nachprüfung?
Die einzige Ausnahme wird gemacht, wenn dies nachweislich Ihre letzte Prüfungsleistung ist, um Ihren Studiengang erfolgreich abzuschließen. - Werden Nachschreibklausuren angeboten?
Nachschreibeklausuren werden nicht angeboten. Die einzige Klausur, die jedes Semester angeboten wird, findet im Modul „Grundlagen des Wirtschaftsrecht“ statt. (Bitte beachten Sie, dass im Part von Prof. Pielow der Schwerpunkt zwischen WS und SS wechselt!)
Nachmeldungen
Ist eine Nachmeldung möglich, wenn die Anmeldung im FlexNow vergessen wurde?
Seit 2015 ist es dem Lehrstuhl nicht mehr möglich Teilnehmende nachzumelden. Es obliegt der Verantwortung der Studierenden sich fristgerecht im FlexNow anzumelden.
Lehrangebote
Die Teilnehmenden sollen unterschiedliche Problemfelder aus den Bereichen Energierecht und –wirtschaft analysieren und mit dem Meinungsstand in Literatur und Rechtsprechung verknüpfen. Mögliche Entwicklungsperspektiven sollen diskutiert und einer eigenen kritischen Bewertung unterworfen werden. Idealer Weise sind rechtpolitische Ziele bzw. Handlungsempfehlungen für Gesetzgebung und Gesetzesvollzug zu entwickeln.
Ausgewählte Probleme der Transformation der Energie- und Infrastruktursysteme
Seminar
-
SoSe, WiSe
WiSe 2022/23
Die Teilnehmenden sollen energiebezogene Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie diese einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge der hoch dynamisch verlaufenden „Energiewende“ einzelne gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Den Studierenden soll ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Aspekte der Energiewirtschaft derzeit besonders problembehaftet bzw. praxisrelevant sind. Insgesamt erhalten sie einen soliden Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zur allgemeinen Struktur der Energiewirtschaft wie zur Systematik und den (internationalen, europäischen u. nationalen) Regelungsebenen des Energierechts.
Einführung in die Energiewirtschaft und das Energiewirtschaftsrecht
Vorlesung
2 SWS
SoSe, WiSe
WiSe 2022/23
Die Teilnehmenden sollen energiebezogene Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie diese einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge der hoch dynamisch verlaufenden „Energiewende“ einzelne gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenzkritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Den Studierenden soll ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Aspekte der Energiewirtschaft derzeit besonders problembehaftet bzw. praxisrelevant sind. Insgesamt erhalten sie einen soliden Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zur allgemeinen Struktur der Energiewirtschaft wie zur Systematik und den (internationalen, europäischen u. nationalen) Regelungsebenen des Energierechts.
Energierecht
Vorlesung
2 SWS
WiSe
WiSe 2022/23
Die Teilnehmenden sollen Wissen und Verständnis für die historischen, institutionellen und inhaltlichen Zusammenhänge der europäischen Integration sowie insbesondere für die Regelungsebenen des EU-Rechts entwickeln. Sie sollen europarechtliche Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Andererseits gilt es, gerade im Zuge dynamischer Veränderungen im Bereich der europäischen Integration (z.B. infolge Finanz- und Flüchtlingskrise(n), „Brexit“, Kritik am „demokratischen Defizit“ der EU) einzelne Regelungskomplexe in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Insgesamt erhalten die Studierenden einen soliden Überblick des und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zum Recht(s) der EU und zu dessen Verortung zwischen dem internationalen (Völker-) Recht und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, insbes. Deutschlands.
Europarecht für Nichtjurist:innen
Vorlesung
2 SWS SWS
WiSe
WiSe 2022/23
Die Teilnehmenden sollen ein Grundverständnis für Wesen, Systematik und zentrale Inhalte des zivilen wie des öffentlichen Wirtschaftsrechts entwickeln. Dazu sollen sie lernen, Problemlagen im Wirtschaftsleben differenziert zu betrachten und einschlägigen rechtlichen Regelungen zuzuordnen. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben (juristische Methodik) unterwiesen werden. Auch der Umgang mit einschlägiger Rechtsprechung und mit deren kritischer Würdigung ist zu üben. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Problemlagen anzuwenden, um auf diese Weise juristische Lösungsansätze entwickeln zu können.
Grundlagen des Wirtschaftsrechts
Vorlesung
2 SWS
SoSe, WiSe
WiSe 2022/23
Die Teilnehmenden sollen unterschiedliche Lebenssachverhalte differenzieren und einschlägige rechtliche Regelungen zuordnen können. Zudem sollen die Teilnehmer die gesetzlichen Tatbestände benennen und definieren, um näher zu prüfen, ob sich der jeweilige Lebenssachverhalt unter eine bestimmte Regelung subsumieren lässt. Insoweit ist auch das Skizzieren einschlägiger Rechtsprechung sowie eine kritische Würdigung derselben einzuüben. Im Vordergrund steht somit, abstrakte Regelungen auf eine Vielzahl von Problemlagen im Wirtschaftsleben anzuwenden, indem rechtliche, teilweise streitige Materien erarbeitet werden, um ggfs. Lösungsansätze entwickeln zu können.
Internationales und deutsches Wirtschaftsrecht I
Vorlesung
2 SWS
WiSe
WiSe 2022/23
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Recht der Wirtschaft
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Lehrstuhl Recht der Wirtschaft
Prof. Dr. Johann-Christian Pielow
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