Internationales und deutsches Wirtschaftsrecht II
Die Teilnehmenden sollen typische wie aktuelle und praxisrelevante Problemlagen aus dem Wirtschaftsleben differenzieren und einschlägigen rechtlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger arbeits- wie gewerberechtlicher Normen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge dynamischer Veränderungen in der Personal- wie in der gewerblichen Wirtschaft gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Insgesamt erhalten die Studierenden einen Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zum Recht der Personalwirtschaft und zum Gewerberecht.
Wahlpflichtmodul im B.Sc.
Die entsprechenden Vertiefungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Anmeldemodalitäten:
Art
Vorlesung
Veranstaltungsnummer
073510
Rhythmus
SoSe
Ort
GD
Blockveranstaltung/en
Freitag (Arbeitsrecht)
10:00 Uhr
–
12:00 Uhr
GD 02/218