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Grundlagen des Wirtschaftsrechts
Die Teilnehmenden sollen ein Grundverständnis für Wesen, Systematik und zentrale Inhalte des zivilen Wirtschaftsrechts entwickeln. Dazu sollen sie lernen, Problemlagen im Wirtschaftsleben differenziert zu betrachten und einschlägigen rechtlichen Regelungen zuzuordnen. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben (juristische Methodik) unterwiesen werden. Auch der Umgang mit einschlägiger Rechtsprechung und mit deren kritischer Würdigung ist zu üben. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Problemlagen anzuwenden, um auf diese Weise juristische Lösungsansätze entwickeln zu können.

Pflichtmodul im Bachelor innerhalb der Profilierungsphase

Abschlussklausur: tba

An- und Abmeldefristen für die Abschlussklausur: s. Seite des Prüfungsamtes

Dozent*innen:

Art

Vorlesung

Veranstaltungsnummer

071 005

Rhythmus

SoSe
WiSe

Ort

HDG 30
Blockveranstaltung/en
Montag
10:00 Uhr

12:00 Uhr
HGD 30