Grundlagen des Wirtschaftsrechts
Die Teilnehmenden sollen ein Grundverständnis für Wesen, Systematik und zentrale Inhalte des zivilen Wirtschaftsrechts entwickeln. Dazu sollen sie lernen, Problemlagen im Wirtschaftsleben differenziert zu betrachten und einschlägigen rechtlichen Regelungen zuzuordnen. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben (juristische Methodik) unterwiesen werden. Auch der Umgang mit einschlägiger Rechtsprechung und mit deren kritischer Würdigung ist zu üben. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Problemlagen anzuwenden, um auf diese Weise juristische Lösungsansätze entwickeln zu können.
Pflichtmodul im Bachelor innerhalb der Profilierungsphase
Abschlussklausur: tba
An- und Abmeldefristen für die Abschlussklausur: s. Seite des Prüfungsamtes
Dozent*innen:
Art
Vorlesung
Veranstaltungsnummer
071 005
Rhythmus
SoSe
WiSe
Ort
HDG 30
Blockveranstaltung/en
Montag
10:00 Uhr
–
12:00 Uhr
HGD 30