8. Mai 2023
Studienstart Master Accounting and Auditing
Am 04.05.2023 startete der 11. Jahrgang im gemeinsamen Masterstudiengang Accounting and Auditing der Ruhr-Universität Bochum (RUB) und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU). Dazu wurden die neuen Studierenden in das Seminar- & Tagungshotel Große Ledder in Wermelskirchen eingeladen. Im Mittelpunkt stand dabei das gemeinsame Kennenlernen von Studierenden, Organisationsteam der ASBM sowie den Studiengangleitern Prof. Dr. Peter Kajüter (WWU) und Prof. Dr. Bernhard Pellens (RUB). Den Höhepunkt der Auftaktveranstaltung bildete eine Diskussionsrunde, in der die Studierenden mit Herrn Prof. Dr. Lehner, Vertreter*innen aus der Wirtschaftsprüfungspraxis und den Studiengangleitern über Herausforderungen für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer*innen diskutieren konnten.
Der weiterbildende Masterstudiengang „Accounting and Auditing“ richtet sich an Bachelorstudierende, die den Beruf des Wirtschaftsprüfers anstreben. Über 3,5 Jahre wird jeweils von Mai bis Oktober studiert und von November bis April in der Wirtschaftsprüfungspraxis gearbeitet. Damit lassen sich Masterstudium und Berufspraxis hervorragend verbinden. „In dem Masterstudiengang Accounting and Auditing findet einerseits eine wissenschaftliche Ausbildung und anderseits eine zielgerichtete Berufsqualifizierung statt, die es den Studierenden ermöglicht, das erlernte theoretische Fach- und Methodenwissen bereits während des Studiums direkt in der Praxis anzuwenden“, berichtet Prof. Dr. Peter Kajüter.
Inhaltlich wird in dem Masterstudiengang umfassend auf das spätere Wirtschaftsprüfungsexamen vorbereitet. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer der beiden beteiligten Universitäten sowie Dozentinnen und Dozenten aus der Wirtschaftsprüfungspraxis vermitteln den Studierenden das erforderliche Fachwissen unter Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei konzentriert sich die Wissensvermittlung auf die Themen der Angewandten Betriebswirtschaftslehre, des Wirtschaftsrechts, des Steuerrechts, der Rechnungslegung und des Prüfungswesens. Aufgrund der Anerkennung des Masterstudien-gangs nach § 8a WPO werden die im Studium abgelegten Prüfungsleistungen im anschließenden Wirtschaftsprüfungsexamen teilweise angerechnet. Dies erleichtert den Studierenden das spätere Berufsexamen.
Nähere Informationen finden Sie unter www.accounting-school.de.