WÄHREND DES STUDIUMS
der Ruhr-Universität Bochum.
Infos zum Studienstart im Wintersemester 2024/25
Für alle Bachelor- und Masterstudierenden der Fakultät haben wir einen zentralen Moodle Kurs eingerichtet, in dem wir regelmäßig für Sie relevante Informationen mit Ihnen teilen. Der Kurs heißt „Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft“, das Passwort erhalten Sie über den Passwortverteiler der Fachschaft https://www.fsi-wiwi.de/tools/passwortverteiler/ oder auf Anfrage bei der Studienberatung der Fakultät.
Quicklinks für Studierende:
Einführungsveranstaltungen
Infos zum Studienstart - Digitale Begrüßungs- & Infoveranstaltung für Bachelor-Erstsemester am 25.09.24
Mehr Infos
Begrüßungsveranstaltung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft am 07. & 08.10.24
Mehr Infos
START-Programm der WiWi-Fachschaft am 01., 02., 04. & 10.10.24
Mehr Infos
Obligatorisches Beratungsgespräch
Bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, ist das obligatorische Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung nachzuweisen. Das obligatorische Beratungsgespräch ist erst nach Erhalt des Zulassungsbescheides relevant. Sofern Sie eine Zulassung zu einem unserer Masterstudiengänge erhalten, werden Sie anschließend von der Studienberatung per E-Mail kontaktiert. Bitte sehen Sie daher von individuellen Anfragen und Terminabsprachen ab.
Studienfachberatung
Ansprechpartnerinnen für alle Fragen bei Studieninteresse, zum Studienbeginn oder während des Studiums; Unterstützung bei der Semester- und Studienverlaufsplanung, Beratung für Studienzweifler:innen und -aussteiger:innen.
Dipl.-Ök. Michèle Lorraine Teufel
Kim Docter, M.A.
Beauftragte für Studienangelegenheiten
Studienfachberaterin
Sprechzeiten:
Sprechzeiten aktuell nur nach Vereinbarung (telefonisch oder per Email).
Sprechzeiten:
Sprechzeiten aktuell nur nach Vereinbarung (telefonisch oder per Email).
Dipl.-Ök. Michèle Lorraine Teufel
Beauftragte für Studienangelegenheiten
Sprechzeiten:
aktuell nur nach Vereinbarung (telefonisch oder per Mail)
Kim Docter, M.A.
Sprechzeiten:
aktuell nur nach Vereinbarung (telefonisch oder per Mail)
Zusätzliche AnsprechpartnerInnen
Besondere Angebote für Studierende
International Summer School & Spring School
Bochum International Summer School & Spring School
Buddy-Programm
Buddy-Programm
Existenzgründung
Existenzgründung
(Projekt-)Praktika - Modul
(Projekt-)Praktika
Praktikumsamt
Praktikumsamt
Karriereperspektiven
Karriereperspektiven
Santander Entrepreneurial Idea Competition
Santander Entrepreneurial Idea Competition
UA RUHR
Universitätsallianz Ruhr
Stipendien & Preise
Stipendien & Preise
International Summer School & Spring School
Bochum International Summer School & Spring School
Existenzgründung
Existenzgründung
Praktikumsamt
Praktikumsamt
Santander Entrepreneurial Idea Competition
Santander Entrepreneurial Idea Competition
Stipendien & Preise
Stipendien & Preise
Buddy-Programm
Buddy-Programm
(Projekt-)Praktika - Modul
(Projekt-)Praktika
Karriereperspektiven
Karriereperspektiven
UA RUHR
Universitätsallianz Ruhr
Studentische Einrichtungen
Fachschaftsinitiative Wirtschaftswissenschaft
Akademischer Börsenverein e.V.
AIESEC Hochschulgruppe Bochum
Bund deutscher Volks- und Betriebswirte e.V. (bdvb)
bonding - Hochschulgruppe Bochum
Aktuelles
Aktuelle Meldungen für Studierende & - interessierte
FAQ
Häufige Fragen & Antworten für Studierende
Alle Bachelorstudiengänge können sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Insbesondere der Bachelorstudiengang Management and Economics ist so ausgerichtet, dass auch Studienanfängern zum Sommersemester keine Nachteile für Ihren weiteren Studienverlauf entstehen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei dem 2-Fach Bachelor für beide Fächer separat bewerben müssen! Für das zweite Fach können andere Fristen und Bedingungen gelten. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei den entsprechenden Fakultäten.
Die Bewerbungsfrist für alle wirtschaftswissenschaftlichen Bachelorstudiengänge ist der 15. Juli für das Wintersemester bzw. der 15. Januar für das Sommersemester. Die Bewerbung erfolgt online über Hochschulstart und das Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum. Bitte beachten Sie, dass Sie sich bei dem 2-Fach Bachelor für beide Fächer separat bewerben müssen! Für das zweite Fach können andere Fristen und Bedingungen gelten. Bitte informieren Sie sich daher vorab bei den entsprechenden Fakultäten.
Um sich für ein höheres Fachsemester bewerben zu können, müssen Sie sich zunächst von unserem Prüfungsamt in ein höheres Fachsemester einstufen lassen. Sie benötigen angerechnete Module im Umfang von mindestens 15 ECTS, um für das zweite Fachsemester eingestuft zu werden. Kontaktdaten und Öffnungszeiten des Prüfungsamtes finden Sie hier.
Bisher erbrachte Studienleistungen aus anderen Studiengängen können ggf. für Ihr Studium an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft angerechnet werden. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit dem Prüfungsamt unserer Fakultät auf und legen Sie dort Ihr Transcript of Records und ggf. entsprechende Modulbeschreibungen vor. Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung von Studienleistungen u.U. eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.
Eine vor dem Studium abgeschlossene Ausbildung kann leider in keiner Form für das Studium angerechnet werden.
Es ist u.U. möglich, auch ohne Abitur für ein Bachelorstudium zugelassen zu werden. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen direkt an die zentrale Studienberatung der RUB.
Als Erstsemester hat man viele Fragen und ist unsicher, wie man nun eigentlich mit dem Studium beginnen soll. Genau deshalb empfehlen wir allen Studienanfängerinnen und Studienanfängern, die Einführungsveranstaltungen der Fachschaft und der Fakultät zu besuchen. Die Termine hierfür finden Sie auf der Fakultätshomepage.
Im Studiengang Management & Economics werden gute Kenntnisse im Bereich Buchhaltung vorausgesetzt. Besonders für die Pflichtveranstaltung Jahresabschluss sind diese Kenntnisse von Vorteil, weshalb ein Besuch des Vorkurses empfohlen wird.
Der Vorkurs Finanzbuchhaltung richtet sich an vor allem an Studierende, die noch keine Vorkenntnisse im Bereich der Buchhaltung haben. Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die bereits buchhalterische Vorkenntnisse vorweisen können, ist der Besuch der Veranstaltung jedoch ebenfalls dringend zu empfehlen, um das Modul Jahresabschluss erfolgreich zu absolvieren. Der Vorkurs Finanzbuchhaltung findet vor dem Sommersemester statt, da im Sommersemester auch das Modul Jahresabschluss angeboten wird. Studierende, die zum Wintersemester mit dem Studium beginnen, können den Vorkurs vor dem darauffolgenden Sommersemester absolvieren.
Der Besuch des Vorkurses ist freiwillig. Eine Anmeldung für den Vorkurs Finanzbuchhaltung ist nicht notwendig, Sie können einfach zu den genannten Terminen erscheinen. Die aktuellen Termine und weitere Kursinformationen finden Sie auf der Webseite von Frau Dr. Wischermann.
Das START-Programm wurde speziell für alle Erstsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft entwickelt und soll Studienanfängerinnen und Studienanfängern eine erste Orientierung im Studium geben. In der Veranstaltung werden grundlegende Fragen zu den Themen Studieninhalt, Stundenplan, Studienverlauf, Anmeldeverfahren u.v.m. geklärt. Das START-Programm wird von der Fachschaftsinitiative Wirtschaftswissenschaft organisiert. Die aktuellen Termine und Hinweise, finden Sie hier.
Die Veranstaltung Einführung in das Studium der Wirtschaftswissenschaft richtet sich an Erstsemester-Studierende des Bachelor-Studiengangs Management and Economics sowie der 2-Bachelor-Studiengänge Wirtschaftswissenschaft, Ausrichtung BWL und VWL.
Sie erhalten in dieser Veranstaltung wichtige Informationen über die Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und ihre Einrichtungen sowie Erläuterungen zum Studienplan, Studienaufbau und zur Planung der Prüfungen. Außerdem werden Sie mit den Inhalten der wirtschaftswissenschaftlichen Teilgebiete bekannt gemacht und anhand einer Fallstudie an Grundbegriffe und Fragestellungen der Wirtschaftswissenschaft herangeführt. Die Einführungsveranstaltung hilft Ihnen dabei, einen Überblick über das Studium zu gewinnen. In einer Einführung in die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens erhalten Sie darüber hinaus Informationen und Hinweise zu den verschiedenen Lehrveranstaltungen, zum Literaturstudium und zur Anfertigung schriftlicher Arbeiten.
Die aktuellen Termine und weitere Zusatzinformationen, finden Sie hier.
Wenn Sie feststellen, dass Ihre Fragen in den Einführungsveranstaltungen nicht vollständig beantwortet werden konnten oder in den ersten Wochen der Vorlesungszeit neue Fragen auftauchen, zögern Sie nicht, die Studienfachberatung der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft aufzusuchen. Sie können die Studienfachberatung per Email, Telefon oder auch persönlich erreichen. Die Sprechzeiten und aktuelle Hinweise finden Sie hier.
Alle Module der Grundlagenphase sollten spätestens nach dem 4. Fachsemester abgeschlossen sein. Wenn Sie im 5. oder einem höheren Fachsemester Module aus der Grundlagenphase noch nicht vollständig abgeschlossen haben, dürfen Sie zunächst keine weiteren Wahlpflichtmodule belegen. Hierzu heißt es in der Prüfungsordnung unter § 19 (3) „Die Zulassung zu Wahlpflichtmodulen im fünften oder höheren Fachsemester der bzw. des Studierenden setzt den erfolgreichen Abschluss aller für das erste und zweite Semester vorgesehenen Module der Grundlagenphase voraus. Ausgenommen davon sind Studienplatzwechsler und Studienfachwechsler. Diese haben die Modulprüfungen des ersten und zweiten Semesters so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von drei Semestern abzulegen, soweit keine entsprechenden Anrechnungen erfolgen. Andernfalls sind sie bis zur Erfüllung dieser Erfordernisse von weiteren Prüfungen in den Wahlpflichtmodulen auszuschließen.“ Die Sperrung für die Wahlpflichtmodule endet, sobald Sie alle Module der Grundlagenphase erfolgreich abgeschlossen haben.
Nein. Module der Grundlagenphase sind Pflichtmodule und zählen zu keiner Vertiefung.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Studienverlauf, der Auswahl der Module oder zu den Spezialisierungen haben, können Sie sich jederzeit an die Studienfachberatung der Fakultät wenden. Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie auf der Fakultätshomepage.
Sie können mehr als eine Spezialisierung wählen, sofern Sie in den entsprechenden Modulen mind. 40 Leistungspunkte erreichen. Dies können Sie auch in der Prüfungsordnung nachlesen, dort heißt es unter § 4 (6): „Es sind Spezialisierungen möglich. Eine Spezialisierung ist die Zusammenfassung von mehreren Wahlpflichtmodulen der Profilierungsphase zu einem Studienschwerpunkt. Die Spezialisierung wird erreicht, wenn mindestens 40 Leistungspunkte in den zur Erreichung der jeweiligen Spezialisierung erforderlichen Modulen erfolgreich absolviert wurden.“
Für das Studium Generale muss eine Prüfung aus dem nicht-wirtschaftswissenschaftlichen Lehrveranstaltungsangebot der Ruhr-Universität Bochum im Rahmen von 5 ECTS bestanden werden. Die 5 ECTS können auch durch mehrere verschiedene Prüfungsleistungen erbracht werden, die dann in der Summe 5 ECTS ergeben. Nicht als Studium Generale angerechnet werden können Module mit wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten. Die Modulauswahl für das Studium Generale ist nicht aus dem Angebot des Optionalbereichs der RUB zu wählen. Dieser richtet sich in erster Linie an Studierende des 2-Fach-Bachelors. Ob die Belegung von Modulen aus dem Optionalbereich bei freibleibenden Kapazitäten möglich ist, erfragen Sie bitte direkt beim Optionalbereich. Erkundigen Sie sich im Zweifel bitte im Prüfungsamt nach der Anrechenbarkeit des von Ihnen ausgewählten Moduls.
Das Modul „Studium Generale“ ist ein Pflichtmodul der Profilierungsphase und kann daher auch während eines Sperrsemesters belegt werden. Bitte beachten Sie, dass Sie das „Studium Generale“ erfolgreich abgeschlossen haben müssen, bevor Sie sich für die Bachelorarbeit anmelden können.
Studierende der Ruhr-Universität Bochum können im Rahmen der Universitätsallianz Ruhr (UA Ruhr) an Prüfungen der TU Dortmund und der Universität Duisburg-Essen teilnehmen. Anrechnungen sind insbesondere durch die umfänglichen Wahlbereiche im Master sinnvoll möglich. Pflichtmodule können generell nicht an anderen UA Ruhr-Universitäten absolviert werden. Um an einem Modul teilnehmen zu können, müssen Sie vorher die Anrechnung mit unserem Prüfungsamt abstimmen. Gerne können Sie sich dazu jederzeit von der Prüfungsamtsleitung und der Studienfachberatung beraten lassen. Weitere Informationen sowie eine Übersicht über alle zugelassenen Module, finden Sie hier und unter www.uaruhr.de.
Nein. Module, die Sie im Rahmen der UA Ruhr belegen können, sind Wahlmodule und werden genauso gewertet, wie Wahlmodule an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der RUB. Bei einem Sperrsemester müssen Sie zunächst die Module der Grundlagenphase abschließen, bevor Sie weitere Wahlpflichtmodule oder Wahlmodule belegen dürfen. Hierzu heißt es in der Prüfungsordnung unter § 19 (3) „Die Zulassung zu Wahlpflichtmodulen im fünften oder höheren Fachsemester der bzw. des Studierenden setzt den erfolgreichen Abschluss aller für das erste und zweite Semester vorgesehenen Module der Grundlagenphase voraus. Ausgenommen davon sind Studienplatzwechsler und Studienfachwechsler. Diese haben die Modulprüfungen des ersten und zweiten Semesters so bald wie möglich, spätestens aber innerhalb von drei Semestern abzulegen, soweit keine entsprechenden Anrechnungen erfolgen. Andernfalls sind sie bis zur Erfüllung dieser Erfordernisse von weiteren Prüfungen in den Wahlpflichtmodulen auszuschließen.“
Nein. Module und Leistungspunkte, die Sie im Rahmen der UA Ruhr erwerben, können keiner Vertiefung der wirtschaftswissenschaftlichen Studiengänge an der RUB zugeordnet werden.
Es ist möglich, im Bachelorstudium bis zu 20 ECTS mehr zu belegen. Allerdings gilt hierfür folgende Regelung (vergl. Prüfungsordnung § 9 (2)): „Sobald insgesamt 180 Leistungspunkte im Rahmen der Bachelorprüfung erreicht sind, können keine weiteren Leistungspunkte aus den gemäß Studienplan zu absolvierenden Modulen erworben werden. Solange 180 Leistungspunkte noch nicht erreicht sind, kann eine Anmeldung zu Modulprüfungen in dem Umfang geschehen, dass bei Bestehen der Modulprüfungen maximal 200 Leistungspunkte erreicht werden. Die über die erforderlichen 180 Leistungspunkte hinausgehenden Leistungspunkte gehen in die Berechnung der Gesamtnote mit ein.“
Das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft stellt Ihnen jederzeit ein Transcript of Records (= Leistungsübersicht) aus. Die Öffnungszeiten des Prüfungsamtes finden Sie auf der Homepage.
Wenn Sie einen Bachelor- oder Masterstudiengang innerhalb der Fakultät wechseln möchten, müssen Sie sich ganz regulär für den Wunschstudiengang bewerben. Sofern Sie bereits mind. 15 ECTS in Ihrem aktuellen Studiengang erworben haben, können Sie sich (zusätzlich auch) für ein höheres Fachsemester bewerben. Hierfür müssen Sie sich zunächst von unserem Prüfungsamt in das entsprechende Fachsemester einstufen lassen. Alternativ hierzu oder für den Fall, dass Sie nicht auf die entsprechenden Leistungspunkte kommen, können Sie sich für das erste Fachsemester bewerben. Bitte beachten Sie hierbei die unterschiedlichen Bewerbungsfristen für das erste und höhere Fachsemester.
Wenn Sie aktuell an einer anderen Hochschule studieren oder an einer anderen Fakultät der RUB, wird (im Falle eines Wechsels im Master) zunächst überprüft, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für den jeweiligen Masterstudiengang erfüllen. Ist dies der Fall, können Sie sich zum ersten oder höheren Fachsemester (s.o.) bewerben. Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht, können wir Ihnen keinen Studienplatz anbieten. Informationen zu den einzelnen Zulassungsvoraussetzungen der Studiengänge finden Sie auf der Fakultätshomepage und in den Prüfungsordnungen des jeweiligen Studiengangs, für den Sie sich bewerben möchten.
Ja. Wenn Sie in einen anderen Studiengang in das erste Fachsemester wechseln, gilt dies i.d.R. als Studienabbruch Ihres ersten Studiums. Damit endet in vielen Fällen der Förderungsanspruch. Erkundigen Sie sich daher bereits vor einem geplanten Wechsel bei Ihrem zuständigen BAFöG-Amt.
Bei technischen Problemen folgen Sie zunächst den Schritten auf der Flexnow FAQ-Website.
Wenn die Fragen dort nicht beantwortet werden können, wenden Sie sich bitte an den technischen Support der Prüfungsverwaltung FlexNow.
Nach Ablauf der offiziellen Anmeldefrist ist eine Anmeldung zu Prüfungen und somit auch eine Prüfungsteilnahme nicht mehr möglich. Auskunft hierzu gibt Ihnen das Prüfungsamt.
Sobald eine Prüfung als bestanden gilt, ist es nicht möglich diese zu wiederholen. Auch nachzulesen in der Prüfungsordnung § 10 (1) „Einzelne Modulteilprüfungen können weder wiederholt noch nachgebessert werden.“ Bei nicht bestandenen Modulprüfungen kann im Ernstfall ein Härtefallantrag gestellt werden, um einen weiteren Prüfungsversuch zu erhalten. Damit dieser bewilligt wird, muss jedoch ein triftiger Grund angegeben werden, der z.B. der Tod eines nahen Angehörigen oder das plötzliche Auftreten gesundheitlicher Probleme betrifft. Nebenjobs oder Prüfungsangst, ebenso wie ein selbst vertretbarer Grund, gelten nicht. Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Prüfungsamt.
Im Bachelorstudiengang Management and Economics haben Sie die Möglichkeit, eine Prüfung, die schlechter als „ausreichend“ (4,0) bewertet wurde, zu wiederholen. Hierbei gilt laut Prüfungsordnung § 10 (2) folgende Regelung: „Wird eine Modulprüfung schlechter als „ausreichend“ (4,0) bewertet, so kann a) das gleiche Modul mit der dazugehörigen Modulprüfung einmal wiederholt werden. b) bei maximal drei Pflichtmodulen eine zweite Wiederholungsprüfung durchgeführt werden, c) die Kandidatin oder der Kandidat im Rahmen der Wahlpflichtmodule ein alternatives Modul belegen.“ Damit können Sie in insgesamt drei Pflichtmodulen an maximal drei Prüfungsversuchen teilnehmen. Wir empfehlen Studierenden, die sich in einer Situation befinden, in der Sie vor einem zweiten oder dritten Prüfungsversuch stehen, unbedingt Kontakt mit der Studienfachberatung der Fakultät aufzunehmen und sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Die Prüfungsordnung sagt hierzu unter § 19 (2) eindeutig: „Die Grundlagenphase ist endgültig nicht erfolgreich absolviert, wenn eine Modulprüfung schlechter als „ausreichend“ (4,0) bewertet worden ist und nicht mehr wiederholt werden kann.“ Sofern Sie also nur eine Modulprüfung endgültig nicht bestanden haben, gilt die Grundlagenphase als nicht bestanden. Dies bedeutet, dass Sie den Prüfungsanspruch in diesem Studienfach verloren haben. In diesem Fall gilt also, was unter § 19 (4) aufgeführt ist: „Ist die Grundlagenphase endgültig nicht erfolgreich absolviert oder ist der Prüfungsanspruch durch andere Weise verloren gegangen, so ist auch der Studiengang endgültig nicht bestanden und die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erteilt der Kandidatin oder dem Kandidaten hierüber einen schriftlichen Bescheid […].“ Wir empfehlen Studierenden, die sich in einer Situation befinden, in der Sie vor einem zweiten oder dritten Prüfungsversuch stehen, unbedingt Kontakt mit der Studienfachberatung der Fakultät aufzunehmen und sich im Vorfeld beraten zu lassen.
Sie gelten als ordentlich Studierende*r, wenn Sie Ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend für Ihr Studium aufwenden. Das heißt, Ihre Beschäftigung darf gegenüber Ihrem Studium nur eine untergeordnete Rolle spielen. Ihr Arbeitgeber prüft dies anhand der wöchentlichen Arbeitszeit. Ihr Verdienst spielt hierbei keine Rolle.
Sie sind ordentlich Studierende*r, wenn
- Sie nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten und
- Sie die wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden nur durch befristete Mehrarbeit in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder in den Semesterferien überschreiten.
Üben Sie während Ihres Studiums im Laufe eines Jahres (nicht Kalenderjahres) mehrmals Beschäftigungen mit einer Mehrarbeit oberhalb von 20 Wochenstunden in den Abend- und Nachtstunden, am Wochenende oder in den Semesterferien aus, sind diese zusammenzurechnen. Sie sind dann noch ordentlich Studierender, wenn Sie im Laufe eines Jahres nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) mit dieser erhöhten Arbeitszeit arbeiten.
Wenn Sie die 20-Stunden-Grenze dauerhaft überschreiten, sind Sie kein ordentlich Studierender und verlieren u.a. die studentische Krankenversicherung. Dies hat allerdings keinen Einfluss auf Ihren Studierendenstatus an der RUB.
Weitere Informationen zum Thema Jobben neben dem Studium finden Sie hier: https://studium.ruhr-uni-bochum.de/de/jobben-neben-dem-studium
Um einen Praktikumsplatz kümmern Sie sich weitestgehend selbstständig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, offene Stellen zu finden:
- Die Website des Praktikumsamts und das Career Center werden regelmäßig aktualisiert:
- Stellenwerk Bochum
- Online Jobportale, wie z.B. Stepstone.de, Monster.de, Jobtopus.de
- Studentenorganisationen, z.B. AISEC für Auslandspraktika
- Jobmessen, z.B. die Stellenwerk Jobmesse im Audimax der RUB, oder die Bonding Firmenkontaktmesse
Das Praktikumsamt der Fakultät unterstützt und berät Sie gerne und hilft Ihnen bei der engeren Auswahl einer geeigneten Praktikumsstelle. Auf den Internetseiten des Praktikumsamtes finden Sie außerdem viele hilfreiche Tipps rund um das Thema Praktikum und Praktikumsvertrag.
Hierfür müssen Sie einen Tätigkeitsnachweis über die wöchentlichen Arbeitsstunden führen. Eine Vorlage hierfür sowie weitere Informationen, finden Sie auf den Seiten des Praktikumsamts zu finden.
Ja. Um sich eine Werksstudententätigkeit als Praktikum anerkennen zu lassen, müssen min. 320 Arbeitsstunden absolviert worden sein. Diese müssen in einem Satz schriftlich von dem Arbeitgeber bestätigt werden. Daneben muss ein Tätigkeitsnachweis über den Wochenablauf (in Stichpunkten) ausgefüllt werden. Eine Vorlage hierfür sowie weitere Informationen, finden Sie auf der Website des Praktikumsamts.
Ein vor dem Studium absolviertes Praktikum kann leider weder als Studienleistung, noch als Pflichtpraktikum (beim Bachelorstudiengang Management and Economics) für das Studium angerechnet werden.
Die Anmeldung für die Bachelorarbeit erfolgt über das Bachelorarbeiten-Organisations-System der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft, kurz „WiWi-BOS“. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung in jedem Semester nur zu bestimmten Terminen möglich ist. Informieren Sie sich daher bereits im Vorfeld, welcher Zeitraum für Sie in Frage kommt. Die nächsten Termine und weitere Informationen finden Sie hier.
Nein. Mit dem Tag Ihrer letzten Prüfungsleistung sind Sie offiziell kein/e Student/in mehr. Allerdings kann es einige Zeit dauern, bis Sie exmatrikuliert werden. Bitte wenden Sie sich für genauere Informationen direkt an das Studiensekretariat.
Ja. In der Regel wird Ihnen der Semesterbetrag erstattet. Wenden Sie sich bitte direkt an das Studiensekretariat.
Die Bewerbungsfrist für alle wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudiengänge ist der 15. Juli für das Wintersemester bzw. der 15. Januar für das Sommersemester. Ausnahme ist der M.Sc. Finance, Accounting, Auditing, Controlling and Taxation (FAACT), da hier nur eine Bewerbung zum Wintersemester möglich ist. Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Ruhr-Universität Bochum.
Die Bewerbung für einen oder mehrere Masterstudiengänge ist auch ohne Bachelorzeugnis bzw. Bachelorabschluss möglich. Sofern Sie mindestens 150 ECTS Leistungspunkte erworben haben, reicht für die Bewerbung das Transcript of Records aus. Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren und die nötigen Unterlagen finden Sie auch hier.
Ja. Alle erfolgreich absolvierten Module des Bachelorstudiums werden bei der Äquivalenzprüfung berücksichtigt.
Nein. Bei der Studienplatzvergabe aller Masterstudiengänge werden Wartesemester nicht berücksichtigt. Die entscheidenden Kriterien sind alleine die fachspezifischen Zulassungsbedingungen und die Bachelornote bzw. die aktuellste Durchschnittsnote (sofern Sie sich mit einem Transcript of Records bewerben).
Nein. Bis zum Ende der Bewerbungs- bzw. der Nachweispflicht müssen alle geforderten Punkte in den einzelnen Bereichen erfüllt sein, damit die Bewerbung an dem Zulassungsverfahren teilnehmen kann.
Ein deutsches Abitur reicht als Englischnachweis aus, sofern Sie mind. 8 Jahre durchgehend Englisch belegt haben. In der Regel findet sich auf dem Abiturzeugnis ein Vermerk über die Niveaustufe, die Sie erreicht haben, z.B. B2.
Ja. Wenn Sie sich für mehrere Studiengänge bewerben möchten, müssen Sie für jeden Studiengang eine neue Online-Bewerbung einreichen. Bitte überprüfen Sie, ob Sie die entsprechenden Dokumente bzw. Anhänge für jeden Studiengang hochgeladen haben.