Gutachten
Falls Sie ein Gutachten oder ein Empfehlungsschreiben für eine Bewerbung für ein Stipendium, einen Auslandsaufenthalt oder ein Studienförderwerk benötigen, können Sie dieses unter bestimmten Voraussetzungen erhalten. Bitte beachten Sie daher die folgenden Hinweise.
Anrechnungen von Prüfungsleistungen
a) Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Controlling ist die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen für ein von uns angebotenes Modul grundsätzlich möglich. Um Studienleistungen aus dem Ausland anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte unsere Hinweise und füllen Sie den Antrag des Prüfungsamts vollständig aus.
b) Anerkennung von an anderen deutschen Hochschulen erbrachten Studienleistungen
Am Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insb. Controlling ist die Anerkennung von an anderen deutschen Hochschulen erbrachten Studienleistungen für von uns angebotene Module grundsätzlich möglich. Um Studienleistungen der anderen Hochschule anerkennen zu lassen, beachten Sie bitte unsere Hinweise und füllen Sie den Antrag des Prüfungsamts vollständig aus.