Gem. der Amtlichen Bekanntmachung Nr. 1451 der Ruhr-Universität Bochum erhalten Studierende für Modulprüfungen, die im Wintersemester 2021/2022 abgelegt und nicht bestanden werden, einen weiteren Prüfungsversuch. Details finden Sie unter „Wintersemester 2021/2022 “, „Abgelegte, aber nicht bestandene Leistungen”.