Europarecht für Nichtjurist:innen
Die Teilnehmenden sollen Wissen und Verständnis für die historischen, institutionellen und inhaltlichen Zusammenhänge der europäischen Integration sowie insbesondere für die Regelungsebenen des EU-Rechts entwickeln. Sie sollen europarechtliche Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Andererseits gilt es, gerade im Zuge dynamischer Veränderungen im Bereich der europäischen Integration (z.B. infolge Finanz- und Flüchtlingskrise(n), „Brexit“, Kritik am „demokratischen Defizit“ der EU) einzelne Regelungskomplexe in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenz kritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Insgesamt erhalten die Studierenden einen soliden Überblick des und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zum Recht(s) der EU und zu dessen Verortung zwischen dem internationalen (Völker-) Recht und dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, insbes. Deutschlands.
Wahlpflichtmodul im Bachelor
Die entsprechenden Vertiefungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.
Pflichtmodul für ECUE Studierende
Abschlussklausur: 06.02.2023 14-16 Uhr (Präsenz)
Art
Vorlesung
Veranstaltungsnummer
073515
Rhythmus
WiSe
Ort
HZO 90
Blockveranstaltung/en
Montag
08:00 Uhr
–
10:00 Uhr
HZO 90