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Energierecht
Die Teilnehmenden sollen energiebezogene Problemlagen im Hinblick auf ihre ökonomische und rechtliche Relevanz differenzieren sowie diese einschlägigen gesetzlichen Regelungen zuordnen können. Dazu sollen sie in der Auslegung und Anwendung einschlägiger Rechtsnormen bzw. in der Subsumtion konkreter Fallkonstellationen unter dieselben unterwiesen werden. Insoweit ist immer auch einschlägige Rechtsprechung heranzuziehen und ggfs. kritisch zu würdigen. Im Vordergrund steht somit, abstrakte rechtliche Regelungen auf konkrete Lebenssachverhalte anzuwenden. Andererseits gilt es, gerade im Zuge der hoch dynamisch verlaufenden „Energiewende“ einzelne gesetzliche Regelungen in punkto Zielgenauigkeit und Kohärenzkritisch zu hinterfragen und dazu etwa auch rechtspolitische Handlungs- bzw. Verbesserungsempfehlungen zu diskutieren. Den Studierenden soll ein Eindruck davon vermittelt werden, welche Aspekte der Energiewirtschaft derzeit besonders problembehaftet bzw. praxisrelevant sind. Insgesamt erhalten sie einen soliden Überblick und zu besonders neuralgischen Aspekten vertiefende Kenntnisse zur allgemeinen Struktur der Energiewirtschaft wie zur Systematik und den (internationalen, europäischen u. nationalen) Regelungsebenen des Energierechts.

Wahlmodul im Master

Die entsprechenden Vertiefungen/ Einordnungen entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch.

Modul im SPB5 für Juristen

Abschlussklausur (Wiwi): 08.02.2023 12-14 Uhr (Präsenz)

Abschlussklausur (Jura): tba (Präsenz)

 

Art

Vorlesung

Veranstaltungsnummer

074100

Rhythmus

WiSe

Ort

BF EG/17
Blockveranstaltung/en
Freitag
08:00 Uhr

10:00 Uhr
BF EG/17