Der Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft verbindet in der Lehre Wissenschaft und Praxis. Zum einen spiegeln die Lehrangebote die Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls wider. Zum anderen baut der Lehrstuhl mit hochqualitativen Praxisvorträgen stets die Brücke zu den aktuellen Herausforderungen der Praxis.
Unser Lehrangebot im Bachelorstudium
◦ Finanzierung und Investition
◦ Finanzielles Risikomanagement
◦ Kapitalmarkttheorie
◦ Geschäftsmodelle in Banking and Finance
Unser Lehrangebot im Masterstudium
◦ Bankenkrisen- und regulierung
◦ Risikomanagement und Steuerung der Bank
◦ Unternehmenskrisen und Restrukturierung
◦ Sustainable Finance
◦ Data Science in Finance
◦ Seminar Banking and Finance I
◦ Seminar Banking and Finance II
◦ Hausarbeitsseminar Finance and Accounting
Informationen zu den einzelnen Modulen finden Sie im Abschnitt Lehre auf der Hauptseite des Lehrstuhls.
Weitere Informationen können Sie auch unserer Informationsbroschüre für Studierende entnehmen.
Anerkennung von Prüfungsleistungen im Ausland
Um die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus dem Ausland an unserem Lehrstuhl zu vereinfachen, bitten wir euch, folgende Hinweise bei eurer Planung zu beachten:
A) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt im ERASMUS-Programm planen, folgen bitte der im folgenden Dokument beschriebenen Verfahrensweise: Formular und Hinweise zur Erfassung von Leistungen im ERASMUS-Programm. Um die dort beschriebene Phase I abzuschließen, werden die auf dieser Seite unter B) II. aufgeführten Informationen/Dokumente a) bis d) (als PDF-Dokumente in einer gebündelten E-Mail) sowie das entsprechend ausgefüllte Formular „ERASMUS-Programm“ benötigt.
B) Studierende, die ihren Auslandsaufenthalt nicht im ERASMUS-Programm planen, gilt folgende Verfahrensweise:
1. Vor bzw. während des Auslandsaufenthaltes
a) Bitte kündigt euren bevorstehenden Auslandsaufenthalt sowie die Absicht, im Ausland absolvierte Veranstaltungen an unserem Lehrstuhl anrechnen zu lassen, frühzeitig per E-Mail an den Ansprechpartner des Lehrstuhls an. Neben dem Zeitraum des Auslandsaufenthalts, euren persönlichen Kontaktinformationen und dem an der RUB belegten Studiengang benötigen wir insbesondere eine Angabe darüber, (1) an welcher Universität im Ausland laut eurer Planung welche Veranstaltung belegt werden soll und (2) welche Veranstaltung unseres Lehrstuhls für eine entsprechende Anrechnung jeweils relevant ist. Sollte sich die Planung im Zeitverlauf ändern, informiert uns darüber bitte erneut per E-Mail.
b) Bitte beachtet, dass eine umfassende Dokumentation der im Ausland absolvierten Veranstaltungen eurerseits erforderlich ist. Dies bedeutet, dass möglichst sämtliche von der Universität im Ausland bereitgestellten Materialien wie etwa Kursbeschreibungen, Skripte, Foliensätze, Literaturhinweise etc. gespeichert werden sollten.
2. Nach dem Auslandsaufenthalt
Nach der Rückkehr aus dem Ausland sollten folgende Dokumente/Informationen in PDF-Form gebündelt in einer E-Mail an den Ansprechpartner des Lehrstuhls übermittelt werden:
a) Angabe über belegten Studiengang (Bachelor/Master) und Studienprogramm an der RUB
b) Angabe über bereits belegte Veranstaltungen am Lehrstuhl für Finanzierung und Kreditwirtschaft
c) Angabe über die im Ausland belegten Veranstaltungen und die zur Anrechnung relevanten Veranstaltungen aus dem Lehrprogramm des Lehrstuhls
d) Aktuelles Transcript of Records der RUB
e) Kursbeschreibungen, Skripte, Foliensätze, Literaturhinweise etc. der im Ausland belegten Veranstaltungen
f) Prüfungsnachweise (Zeugnis/Transcript of Records) der Universität im Ausland
Parallel dazu sollte das folgende Dokument ausgefüllt und in gedruckter Form beim Lehrstuhl eingereicht werden:
g) Formular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen im Ausland
3. Allgemein gilt:
Eine endgültige Aussage über die Anrechenbarkeit von im Ausland abgelegten Prüfungsleistungen kann erst erfolgen, wenn die unter Punkt 2 genannten Unterlagen vorliegen und damit den Umfang, die Inhalte sowie die Prüfungsmodalitäten der im Ausland belegten Veranstaltungen abschließend dokumentieren. Um eine fundierte und zeitnahe Beurteilung zu gewährleisten, sollten die genannten Unterlagen möglichst unmittelbar nach der Rückkehr zur Verfügung gestellt werden.
ANSPRECHPARTNER DES LEHRSTUHLS: Lorraine Scholle, M. Sc.